ich bin dem finanzamt noch ein wenig geld schuldig… nun habe ich vor ca. 3 monaten einen antrag auf pfändugsfreibetrag gestellt ( direkt beim finanzamt da gericht hier wohl nicht zustädnig) dieser wurde auch bewilligt. es konnte somit nichts mehr gepfändet werden da ich unter 900€ verdiene.
nun wurde bei meinem arbeitgeber evom finanzamt eine lohnpfändung beantragt… da ich immernoch unter 900€ verdiene (ca700€) konnt5e auch hier nix gepfändet werden!?
jetzt habe ich mein gehalt bekommen und mein konto ist erneut gesperrt… wie kann das sein? verfällt der pfändungfreibetrag von zeit zu zeit oder ist er nur begrenzte zeit gültig???
vielen dank im vorraus schonmal für die antworten.
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder beim Finanzamt die Freistellung des Kontos in Höhe des unpfändbaren Betrages beantragen
oder aber das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das kann man einfach bei der Bank machen. Aber Achtung: Teilweise steigen dann die Gebühren, auch sind manchmal nicht mehr alle Buchungen möglich (z.B. Online-Banking). Also weiter informieren (z.B. f-sb.de).
Alles Gute
Hallo,
eine Lohnpfändung ist nicht dasselbe wie eine Kontopfändung. Der Lohn liegt mit 900 Euro unter der Pfändungsgrenze, kann also beim Arbeitgeber nicht gepfändet werden. Auf dem Konto ist der Lohn aber Guthaben. Das kann gepfändet werden. Für jede Kontopfändung muss man extra einen Kontopfändungsschutzantrag stellen. Und zwar da, wo der Pfändungsbeschluss herkommt. Es sei denn, man lässt sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dann hat man automatisch einen Betrag von 985,15 Euro pfandfrei, auch bei Pfändung. Man muss dann keinen Schutzantrag mehr stellen. Die Banken sind zur Umwandlung verpflichtet. Man kann das bis zu 4 Wochen nach erfolgter Pfändung rückwirkend durchführen.
Viele Grüße
Micha
Aw: Pfändungsfreibetrag ungültig???
Hallo Soueidany,
ist natürlich schwer zu sagen, was hier passiert ist.
Vermutlich wird und kann Bank nicht prüfen, ob die Lohnpfändung, wenn sie vom Finanzamt kommt, „wirklich“ berechtigt ist.
Also im Zweifelsfall direkt beim zuständigen Finanzbeamten nachfragen, die müssen eine konkrete Auskunft erteilen. Vielleicht ist ja nur irgendwas auf dem „Dienstweg“ verloren gegangen…?
Viele Grüße,
hanibalkatzi http://www.schulden-selbsthilfe.de
Hallo,
ich weiss nicht genau, ob von zeit zu zeit der freibetrag sich ändert. Versuch mal bei deiner Bank dein Konto abzuändern, undzwar in ein P-konto. Dann ist dein Konto von Pfändungen geschützt, quasi direkt von der Bank. Du kannst dann allerdings nur vom Schalter Geld abheben, nicht mehr über Automaten…
der Pfändungsfreibetrag bezieht sich immer mindestens für 6 Monate. Jegliche finanzielle Veränderung müssen Sie umgehend melden. Die 6 Monate gelten als Frist, es sei denn, in dem Pfändungsfreibeschluß steht eine andere zeitliche Vorgabe.
Hallo!
die Bestätigung des FA`s bzgl. des pfandfreien Betrages heißt, dass Sie monatl. über diesen Betrag verfügen können. In der Regel ist es aber so, dass es bei einer Kontopfändung daraufhin nicht zu einer Entsperrung des Kontos kommt, da bei der Vielzahl der Pfändungsschuldner eine Überprüfung der Zahlungseingänge seitens der Bank nicht gewährleistet werden kann. Somit sind Verfügungen nur in Absprache mit dem Berater möglich.
Evtl. wäre das Pfändungsschutzkonto etwas für Sie?
Gruß!
Kerstin