Pfändungsfreibetrag/ Unterhaltspflichtige Personen

Hallo,
also jemand bei uns hat ein Problem welches wie folgt aussieht:

Der Ehemann ist im Erziehungsjahr (Kind erst dieses Jahr geboren) und die Frau würde gerne wieder anfangen zu arbeiten und hat auch ein Angebot. Da sie selber hoch verschuldet ist wird ein Teil des Gehaltes gepfändet werden. Nun aber die Frage, wieviele Unterhaltspflichtige Personen können berücksichtigt werden wenn es so aussieht:

Ehemann: 2 Kinder aus vorheriger Ehe (nicht im hause lebend 7 und 18 Jahre)
Ehefrau: 1 Kind aus vorheriger Ehe (nicht im hause lebend 10 Jahre)
Gemeinsam: 1 Kind im hause lebend.(wenige Monate alt)

Wie viele Personen können dann angesetzt werden? Die zwei leiblichen Kinder der Frau? oder der Mann auch mit dabei da sie ihm gegenüber ja Barunterhaltspflichtig ist?
Auf der Steuerkarte stehen 2,5 Kinder.

Hoffe auf hilfreiche Antworten.

Hallo

Die Frage passt eher in andere Rechtsbretter, z.B. allgemeine Rechtsfragen, da es sich nicht um ein arbeitsrechtliches Problem handelt.

Die Rechtsgrundlage sind die §§ 850 ff der http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/index.html

Vielleicht hilft Dir das http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeb… ja schon ein wenig.

Gruß,
LeoLo