Pfändungsfreies Einkommen

Hallo Leute,
mich interessiert bei welchem monatlichen zur Verfügung stehenden Geldern Pfändungen nicht mehr möglich sind.
Ich habe so was mitbekommen, daß neuerdings für Singles bis ca. DM 1900,- netto monatlich nicht mehr pfändungsfähig sind.
Weil ich ja davon meine Miete, Kreditzahlungen, Versicherungen(keine LV) und andere Ratenzahlungen bestreiten muß.
Es geht hier nicht darum, daß ich mich vor Kindesunterhaltszahlungen oder Ex-Ehefrauen-Unterhalt drücken will!
Danke & Gruß
Phillyboy

Hallo Leute,
mich interessiert bei welchem monatlichen zur Verfügung
stehenden Geldern Pfändungen nicht mehr möglich sind.
Ich habe so was mitbekommen, daß neuerdings für Singles bis
ca. DM 1900,- netto monatlich nicht mehr pfändungsfähig sind.

Hallo, phillyboy,

hier die url des bundesrates, der im Rahmen einer Pressemitteilung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Neufestsetzung der Pfändungsfreigrenzen veröffentlicht.

http://www.bundesrat.de/pr/pr111_01.html

Das Bundeskabinett hat das Gesetz Ende April gem. dem Entwurf beschlossen.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen sollen jeweils zum 01.01. eines Jahres an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, wirksam erstmals zum 01.01.2002
Ob es eine länderindividuelle Anpassung geben wird, konnte ich bisher genau so wenig herausfinden wie die Antwort auf die Frage, ob das Gesetz inzwischen endgültig in Kraft getreten ist.
Wenn ich etwas dazu finde oder höre, erhältst Du Nachricht.
Gruß
Maerzsonne

Weil ich ja davon meine Miete, Kreditzahlungen,
Versicherungen(keine LV) und andere Ratenzahlungen bestreiten
muß.
Es geht hier nicht darum, daß ich mich vor
Kindesunterhaltszahlungen oder Ex-Ehefrauen-Unterhalt drücken
will!
Danke & Gruß
Phillyboy