Pfändungsfreigrenz

Hey,

Welche Sorten von Einkommen darf man zur Ermittlung der Pfändungsfreigrenze heranziehen.

Folgendes Szenario:

1 Vater: Gehalt 1234,56
2 Mutter: Gehalt 123,45
3 Kind: Unterhalt 200,00 + Kindergeld (leibliches Kind von 2)
4 Kind: Kindergeld (leibliches Kind von 1+2)
5 Kind: Kindergeld (leibliches Kind von 1+2)

Wenn un die Pfändungsfreigrenze der Familie ermittelt werden soll. Welche Einkommen zählen dazu?

Ich vermute einmal, dass das Kindergeld sowie der Unterhalt vom leiblichen Vater für Kind 1 nicht zählen?

Gibt es überhaupt eine Ermittlung für eine ganz Familie (verheiratet) oder wird jedes Elternteil einzeln betrachtet?

Danke + Gruß
Samy

M.W.werden alle Einkommensarten berücksichtigt. jedoch liegt die Freigrenze für eine