Pfändungsfreigrenze

hallo, mal folgendes beispiel:
Ein Ehepaar hat unverschuldet Mietschulden machen müßen. der Vermieter will sich auf keine Ratenzahlung die vorgeschlagen wurde einigen. Nach dem ihm das ehepaar mitgeteilt hat, das beide ( ehemann 756€ ALG1) und ehefrau ( 980€ gehalt ) unter der Pfändungsgrenze liegen und im schlimmsten fall die Privatinsolvenz gehen müßen,wenn der Vermieter eine kontopfändung oder sonstige Maßnahmen einleitetn sollte. Darauf meinte der Vermieter , laut seinem anwalt würde bei dem ehepaar die pfändungsgrenze nicht einzeln sondern zusammen gerechnet und somit über 500€ gepfändet werden könnten. Ist das so richtig??

MFG

hallo, mal folgendes beispiel:
Ein Ehepaar hat unverschuldet Mietschulden machen müßen. der
Vermieter will sich auf keine Ratenzahlung die vorgeschlagen
wurde einigen. Nach dem ihm das ehepaar mitgeteilt hat, das
beide ( ehemann 756€ ALG1) und ehefrau ( 980€ gehalt ) unter
der Pfändungsgrenze liegen und im schlimmsten fall die
Privatinsolvenz gehen müßen,wenn der Vermieter eine
kontopfändung oder sonstige Maßnahmen einleitetn sollte.

Ergibt also ein Gesamteinkommen von 1.736 Euro für zwei Personen.

Darauf meinte der Vermieter , laut seinem anwalt würde bei dem
ehepaar die pfändungsgrenze nicht einzeln sondern zusammen
gerechnet und somit über 500€ gepfändet werden könnten. Ist
das so richtig??

Es gibt hier noch einen pfändbaren Betrag aber er ist keine 500 Euro hoch.

Laut http://www.bmj.bund.de/files/-/887/Pfaendungsfreigre… kann bei einem Einkommen von 1.736 Euro mit Unterhaltspflicht gegenüber einer Person - da der Pfändungsfreibetrag auf eine Person ausgelegt ist, wird die zweite Person als unterhaltsberechtigt berücksichtigt - der Betrag von monatlich 187,05 Euro gepfändet werden.

Gruß
Ingrid

Hallo,
das stimmt nicht ganz so. Das problem des ehepaares ist ja,das sie bereits mehrere Gläubiger haben, wo auch schon welche versucht hatten zu pfänden. Es handelte sich dabei um schulden für die beide unterschrieben hatten. Einkommen sind nie gepfändet worden, da die einkommen nicht zusammengerechnet werden dürfen. es wurde bei jedem ehepartner versucht zu pfänden,leider liegt jedes einkommen unter der grenze.
SO wurde es auch von der Schuldnerberatung jetzt bestätigt. Deshalb weiß das ehepaar nicht wirklich was jetzt stimmt.
Immerhin kam die andere aussage angeblich vom Anwalt des Gläubigers.
Ich habe nich auch mal versucht schlau zu machen,aber nirgends steht was darüber, das bei einem Ehepaar zusammengrechnet wird und dann gepfändet.

MFg

Hallo,

Es handelte sich dabei um schulden
für die beide unterschrieben hatten. Einkommen sind nie
gepfändet worden, da die einkommen nicht zusammengerechnet
werden dürfen. es wurde bei jedem ehepartner versucht zu
pfänden,leider liegt jedes einkommen unter der grenze.
SO wurde es auch von der Schuldnerberatung jetzt bestätigt.
Deshalb weiß das ehepaar nicht wirklich was jetzt stimmt.
Immerhin kam die andere aussage angeblich vom Anwalt des
Gläubigers.

Schon die Tatsache, das die Aussage ANGEBLICH vom Anwalt kommt zeigt, das der VM nur versucht Druck auszuüben.

Ich habe nich auch mal versucht schlau zu machen,aber nirgends
steht was darüber, das bei einem Ehepaar zusammengrechnet wird
und dann gepfändet.

Dem ist auch nichtso! Es muss zwar jeder für die gemeinsamen Schulden haften (wenn gemeinsam unterschrieben), aber nur jeweils mit dem eigenen Einkommen. Das wird nix zusammen gerechnet.

Gruss

Hallo,

danke für die antwort. Aber wie ist das,wenn das ehepaar bereits seit 3 jahren in der Privatinso ist? Was passiert dann wenn keine einigung erziehlt wird und der VM beim Amtsgericht die Pfändung oder ähnliches beantragt??

MFG

Hi,

wenn das Ehepaar oder eine Einzelperson trotz Inso neue Schulden macht und diese entsprechend geltend gemacht werden… Dumm gelaufen, dann wird die Restschuldbefreiung wahrscheinlich in die Binsen gehen. Evtl. sogar das Insoverfahren abgebrochen.

Unverschuldet Schulden machen gibt es nicht!
Wenn man für etwas unterschreibt, dann muss man sich darüber klar sein, dass man es bezahlen kann oder eben nicht (dann lässt mans).

Da wird sich auch kein Richter auf eine Diskussion einlassen.

Gruss

hallo, das ist schon richtig. Doch man kann unverschukdet Mietschulden machen. Und zwar dann, wenn die Krankenkasse obwohl noch 1 jahr anspruch auf KKH besteht die zahlung rückwirkend verweigert, obwohl man weiterhin AU ist. Der ehefrau ist das passiert. ALG1 sowie Hartz4 kein anspruch da weiterhin AU. und das nur weil aus reha als angeblich Arbeitsfähig entlassen. Hausarzt und Psychater sagen was anderes,es wurde nicht mal ein gutachten erstellt,das ist jetzt seit dem 14.01.2009 so. Anwalt ist schon lange eingeschaltet,aber erst mußte das widerspruchsverfahren erledigt sein,jetzt geht es irgendwann vor das gericht.Wenn also ein einkommen fehlt, dann kann es passieren das man seine rechnungen nicht mehr bezahlrn kann unter anderem auch die miete.

MFG