Ich bin neu verheiratet und meine Frau bezieht mit mir +ihren Sohn,den sie mit in die Ehe gebracht hat Harz4.Ich bin meiner Tochter(18 und studiert)noch zum Unterhalt verpflichtet.Mein Sohn ist in der Lehre.Unterhaltsrückstände bestehen auch. Ich möchte unbedingt wieder arbeiten gehen.Meine Frage ist nun:Wenn ich in Arbeit bin,fällt meine Ehefrau und ihr Sohn ja aus Harz4 raus(da ich ja dann Einkommen habe). Inj wie weit kann meine Tochter ihren Unterhaltanspruch mir gegenüber geltend machen? Schließlich ist meine jetzige Ehefrau auf mein Einkommen mit angewiesen,da sie ja keine Sozial- leistungen mehr erhält !Vielen Dank für eine fachgerechte Antwort im voraus.MfG
Hallo,
wenn die Tochter über 18 ist sind beide Eltern Unterhaltspflichtig. (schon mal so nebenbei)
Der Anspruch auf Unterhalt bleibt bestehen, auch wenn Sie neu geheiratet haben, ebenfalls besteht weiterhin Anspruch auf die Unterhaltsrückstände. Nicht nur die jetzige Ehefrau ist auf Ihr Einkommen angewiesen, sondern auch die Kinder aus erster Ehe. Ich hoffe, Sie finden eine praktikable Lösung.
Gruß, DC
Hallo,
die vollj.Tochter hat während der Dauer der Ausbildung
Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, auch gegen die Mutter!!, dass muss auch geprüft werden.
Ansonsten sind Sie neben der Tochter noch Ihrer Frau
unterhaltspflichtig, nicht jedoch dem Stiefkind.
Mit Gruß