Pfändungsfreigrenze-Schein?

Hallo,

woher bekommt man einen Schein,der über die Pfändungsfreigrenze auskunft gibt,den man bei der Bank,zweck Kontenpfändung einreichen muss?

Liebe Grüße

Amtsgericht

Hallo,

danke für die Antwort.Was muss der Betroffene Einreichen?Lohnzettel?Arbeitsvertrag?Kindergeldnachweis?

Einziges Einkommen…276€ Lehrgeld und 154€ Kindergeld!

Liebe Grüße

Amtsgericht

Hallo,

danke für die Antwort.Was muss der Betroffene
Einreichen?Lohnzettel?Arbeitsvertrag?Kindergeldnachweis?

Einziges Einkommen…276€ Lehrgeld und 154€ Kindergeld!

Der Pfändungsschutz kann zunächst nur einmal beantragt werden. D.h. bei einem der an den Schuldner leistet. Pfändungsfreigrenze nach ZPO § 850.
Dies wäre zunächst das Lehrgeld.
Eine Zusammenlegung mit dem Sozialgeld muss der Schuldner beantragen, soweit hier nicht was anderes greift, welches das Sozialgeld ohnehin unantastbar macht. Muss geklärt werden.

Die Frage bezog sich doch aber auf das Bankkonto. Dort sind diese Gelder eine bestimmte Zeit lang, nach Geldeingang, pfändungssicher, wenn sie nicht ausgegeben/abgehoben werden.

Hallo,

nochmal zusammengefasst:

Fuer das Lehrgeld muss der Schuldner einen Beschluss vom Gericht holen, dafuer hat er ab Zustellung der Pfaendung zwei Wochen Zeit. Verstreicht die Zeit, kann der Drittschuldner Bank den Betrag an den Glaeubgier ueberweisen.

Kindergeld ist Sozialleistung, die kann der Schuldner sich sofort und ohne weiteres eine Woche ab Gutschrift auszahlen lassen, auch dann, wenn das Konto wieder ins Minus rutscht. Verpasst er die Woche, muss er sich einen Beschluss holen, siehe oben.

Gruss Hans-Juergen

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