Liebe/-r Experte/-in,die Frage an Euch.Könnt Ihr mir sagen.Was ist beim Verdienst bzw. meinem Nettolohn pfändbar?Wird es nach Düsseldorfer Tabelle abgezogen?Oder auf eine andere Weise berechnet was und wie hoch das Pfändbare ist?Die Schichtzulage,Nachtzuschläge,leistungsbezogene Zulage oder genauer genannt Tarifzulage werden die Beiträge bei der Berechnung des Pfändbares auch mitberechnet?Oder sind die nicht pfändbar?Die einmalige Zahlung wie Prämie,einmalige Zahlung bei der Lohnerhöhung.Ist es pfändbar?Oder egal aus was für Zulagen und etc. das Netto sich bildet.Am Ende wird einfach das was man als Netto bekommt bzw. was über der „Grenze liegt“,gepfändet?Oder noch genauer,das was nach Düsseldorfer Tabelle pfändbar ist,bei der aktuellen Zahl unterhaltsberechtigten Personen,wird abgezogen bzw. gepfändet.Im Voraus bedanke ich mich für Eure Hilfe.Jörg
Sehr geehrter Jörg,
die allgemeine Pfändung (zivil-und vberwaltungsrechtlicher Ansprüche) geht vom gesamten Nettoeinkommen aus und berücksichtigt die Zahl unterhaltsberechtigter Angehöriger. Die Pfändungstabelle steht im Internet auf der Seite des Bundesjustizministeriums und diverser anderer Anbieter.
Besondere Bestimmungen gelten für die Pfändung von familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (da muß dem Schuldner u.U. nur der sozialhilfemäßige Selbstbehalt bleiben (in der Regel um die 700 €, kann schwanken abhängig von einer durch das Sozialamt vorzunehmenden Bedarfsberechnung). Guten Tag wünscht R. Streich