Hallo,
mein Mann steht kurz vor einer drohenden Insolvenz, er haftet als Person, da die Firma ein Einzelunternehmen war, also nur aus ihm alleine bestand. Er hat aber Gott sei Dank sofort wieder eine neue Stelle gefunden, so dass auch weiterhin Einkünfte fliessen werden , auch ein P-Konto ist bereits eingerichtet.
Nun ist es aber so, dass das Kindergeld von der Familienkasse auf mein eigenes Konto überwiesen wird - ist es dann im neuen Jahr mit der Gesetzesänderung pfändbar? Bin ich als Person denn auch von einer Pfändung betroffen? Und darf ich überhaupt als Ehefrau noch ein Girokonto führen, von dem nichts gepfändet werden kann? Müsste/sollte ich dieses Konto auch in ein P-Konto umwandeln lassen?
Vielen Dank für die Auskunft!
MfG