Pfändungskonto auch für Ehepartner?

Hallo,

mein Mann steht kurz vor einer drohenden Insolvenz, er haftet als Person, da die Firma ein Einzelunternehmen war, also nur aus ihm alleine bestand. Er hat aber Gott sei Dank sofort wieder eine neue Stelle gefunden, so dass auch weiterhin Einkünfte fliessen werden , auch ein P-Konto ist bereits eingerichtet.
Nun ist es aber so, dass das Kindergeld von der Familienkasse auf mein eigenes Konto überwiesen wird - ist es dann im neuen Jahr mit der Gesetzesänderung pfändbar? Bin ich als Person denn auch von einer Pfändung betroffen? Und darf ich überhaupt als Ehefrau noch ein Girokonto führen, von dem nichts gepfändet werden kann? Müsste/sollte ich dieses Konto auch in ein P-Konto umwandeln lassen?

Vielen Dank für die Auskunft!

MfG

Und noch eine Frage: wir haben ein bisher nicht pfändbares Einkommen von 3058 € netto… ist dann in diesem Betrag das Kindergeld schon enthalten, oder ist das der Betrag, den mein Mann pfändungsfrei verdienen darf? Ich hab nirgends eine nähere definition dazu lesen konnen.

Danke nochmal!

Und noch eine Frage: wir haben ein bisher nicht pfändbares
Einkommen von 3058 € netto… ist dann in diesem Betrag das
Kindergeld schon enthalten, oder ist das der Betrag, den mein
Mann pfändungsfrei verdienen darf? Ich hab nirgends eine
nähere definition dazu lesen konnen.

Der übliche Pfändungsfreibetrag beträgt für eine Person ca. 1028€, für 3 zusammen lebende Personen irgendwas um 1700€ (bitte google selber, ich habe hier nicht volle Ahnung).

Dein Einkommen ist von der Pfändung auf den ersten Blick nicht betroffen, denn Du haftest für die Schulden Deines Mannes (wahrscheinlich) nicht. Sofern auf Deinem Konto nur Dein Einkommen und ggf. Kindergeld eingeht, ist Dein Geld wahrscheinlich nicht pfändbar.

Ich kann nur dringend raten, individuelle Beratung mit Prüfung aller Unterlagen z.B. bei der Schuldnerberatung oder beim Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Ab 2012 gibt es die Gesetzesänderung, daß nur noch auf P- Konten Pfändungsfreibeträge bestehen. Bisher konnten soziale Leistungen innerhalb einer Frist von jedem Konto, auch bei anliegenden Pfändungen, abgehoben werdem. Ab 2012 geht das nur noch mit P- Konto.

Es sind ab 2012 einige Sache noch ungeklärt. Ich darf gar nicht an die Hartzer denken, welche bisher ihr Konto aus Ignoranz der Thematik nicht zum P- Konto gewandelt haben, und ab 2012 bei Pfändungen kein Hartz mehr abheben können ;-(. Ob dieses einmal vom Gläubiger gepfändete Hartzgeld wieder zurückholbar ist, ist fraglich.

Erdbeerzunge

Vielen Dank für Deine kompetente Antwort!