Pfändungsrechner?

Hallo!

Ich habe mal im Web geforscht und bin auf verschiedene Pfändungsrechner gestoßen, meine Frage, wieviele Unterhaltsberechtigte sollte man eintragen wenn z.B. Frau, Mann und Kind vorhanden sind, sind das dann 2 oder 3 Unterhalrsberechtigte Personen??

Liebe Grüße
Diana

Hallo,

wenn der Mann der Schuldner und Verdiener ist, hat er zwei unterhaltsberechtigte Personen. Sein Anteil ist selbstverstaendlich auch mit drin.

Gruss Hans-Juergen