Hallo!
Der Gerichtsvollzieher kündigt sich NIE vorher an…
Na selbst wenn, dann sagen wir es so: Es kündigt sich an, wenn man mit dem GV rechnen kann.
Niemand ist gezwungen des GV in seine Wohnung zu lassen. Wenn der Durchsuchung widersprochen wird, muss sich der GV einen Durchsuchungsbeschluss besorgen. Und bis der da ist, hat man genügend Zeit.
GVZ ist kein „Bürojob“ von 8 bis 15 Uhr…
)
Das einzige was ich wirklich über den Job des GV weiß ist das was in der ZPO steht und das, was man in der Ausbildung jeden Tag dreißig mal gesagt bekommt, nämlich „Der GV ist nur ein Beamter des mittleren Dienstes“. Bevor dazu noch Einwände kommen: Das ist nicht abfällig gemeint.
Das Pfändungen erfolglos verlaufen,hängt mit der
wirtschaftlichen Situation in Deustchland zusammen…
Ich habe nicht behauptet, das jeder, bei dem nichts zu pfänden ist, in strafbarer Art und Weise Dinge weggeschafft hat. Ich sage nur, dass in der Regel nichts zu holen ist. Weder bei denen die ehrlich sind, noch bei den anderen.
Der von dir angeführte Landgerichtspräsident sollte einmal
darüber
nachdenken,das nicht jeder nach „R2“ bezahlt wird…
Erstens sprach ich nicht vom Landgerichtspräsidenten und zweitens wird der Landgerichtspräsident nach R 4 bezahlt.
Bei „Otto Normalverbraucher“ (vor allem in den Neuen
Bundesländern"
ist nämlich immer weniger im Portemonnaie…
Was man in der Tasche hat sollte man sich überlegen bevor man Verbindlichkeiten eingeht.
Ich weiß nicht was das Gerede vom armen Schuldner immer soll. Das Wort „Schuldenfalle“ allein schon was von Schicksal. Da kann man glatt vergessen, dass ein Großteil der Schuldner nichteinmal vom Schicksal gebeutelt sind, sondern sich schlicht einen Lebensstil „geleistet“ haben, den sie sich besser nicht geleistet hätten.
Wenn ein kleiner Handwerksbetrieb eine Forderung von nur 15.000 Euro nicht vollstrecken kann, weil sich der Schuldner schlau anstellt und der Inhaber des Unternehmens anfangen muss, Leute zu entlassen, weil er auf diesen Betrag dringend angewiesen wäre, um weitere Aufträge anzunehmen und seine Leute zu bezahlen habe ich mit dem „armen Schuldner“ sicherlich weniger Mitleid als mit dem armen Gläubiger.
Gruß,
Florian.