Pfändungsschutz, bank macht dennoch zicken

hallo,
wir haben folgendes problem:
mein mann und ich haben ein gemeinsames Girokonto bei der Dr.B.
Das ist seit Dezember zu wegen Pfändung eines wirklich hartnäckigen Gläubigers.
Da wir auf dieses Konto nur Sozialleistungen sprich ALg2 und Kindergeld und Elterngeld verbucht bekommen, ist also nichts zu holen, haben dann beim Amtsgericht, diesen Pfändungsschutz beantragt, den man bekommt, wenn man nur solches Einkommen hat.
gestern hatten wir das schreiben im Kasten, so das auch die Pfändung aufgehoben wird, so wie es da stand und das schreiben war für die Bank.
Sind also zu unserem Berater gegangen, der hat wirklich null ahnung und ist siet der sache mega unfreundlich, darauf meinte er, das er davon och nie was gehört hat auch von den paragraphen nicht und das erstmal prüfen lassen müsste bei der abteilung.
Er wollte auch nichts davon wissen, das das konto dann direkt frei ist, sondern er sagte immer nur was von der 7 Tages-Frist aber die hat man bei sozialgeldern ja immer, hier geht es um eine Pfändungsauflösung, durch den Schutz.
Angenommen, die Anteilung sagt dann ja ok, ist ok so und machen das Konto wieder auf, aber alles andere muss immer der Berater machen leider und er will dasnn nicht einsehen, das dies und dies so ist, kann man da was machen?
Wollte z.B. wissen, ob man dann wieder über seine bankkarten verfügen kann, also auch mit rankommt ohne das die Ungültig etc. anzeigt, aber da er davon eh keine ahnung hat, wird er mir was anderes sagen.
Jemand nen Tipp?

Hallo,

die Bank kann das Konto erst wieder entsperren, wenn ihr der Gläubiger die Aufhebung der Pfändung mitteilt, nicht wenn er diese ankündigt.

Ein Recht auf Kontokarten, GAA-Nutzung, Kartenzahlungsfunktion usw. gibt es nicht.
Das entscheidet die Bank, bzw. der Berater, von daher kann nur er diese Frage beantworten.

Grüße

Uwe

hi,
naja die aufhebung hat das amtsgericht entschieden mit einem beschluss des BGH von 2005, das bei laufenden Sozialleistungseingängen in der selben höhe das konto nicht gepfändet werden darf, pfändungsgrenze und das hat das amtsgericht beschlossen und das schreiben extra für die bank ausgestellt, dieses schreiben habe ich ja der bank gezeigt und mein berater hat dies zur rechtsabteilung weitergeleitet um zu prüfen ob das so alles stimmt, wies da so ist.
ich hoffe er kann mir danach dann genau sagen was wir mit dem konto tun dürfen und was nicht.
ich dachte erstmal, das, wenn bei dem beschluss des amtsgericht das konto auch wieder ganz frei ist, man auch wieer so drüber verfügen kann, wie vorher nur eben nicht mehr einkommen haben darf, momentan können wir ja nur das geld in den 7 tagen abholen und nur daueraufträge und lastschriften gehen weg aber überweisungen und geld per automat auszahlen geht ja nicht, hoffe das diese beiden sachen dann wenigstens machbar sind, wenn die abteilung die sache geprüft hat.

Hi,

irgendwie ist das ein wenig durcheinander. Wenn man nur so genannte Sozialleistungen (Hartz, Eltergeld, Kindergeld…) muss man gar nicht zum Gericht. Auch ohne Gericht muss die Bank die 7-Tages-Frist beachten, das hat der Berater schon richtig gesagt.

Normalerweise stellt das Gericht nur andere Beträge (z.B. Gehälter) nur pfändungsfrei, das ist aber keine Aufhebung. Weil manuell geprüft werden muss, was erlaubt ist und was nicht, gibts auch keine Karte.

Man kann bei Gericht die Aufhebung der Pfändung nach §765a ZPO beantragen, wenn die Pfändung eine unbillige Härte darstellt und sie dem Schuldner nicht zuzumuten ist. Davor hängen aber grosse Hürden und so einen Beschluss sehe ich sehr selten.

Es ist im aktuellen Fall also interessant, was in diesem Beschluss drinsteht.

Alle Banken behandeln ihre Pfändungen auch nicht in der Filiale, dazu ist wahnsinnig viel Fachwissen erforderlich, das wird zentral gemacht. Wenn dort wirklich eine Aufhebung nach 765a drinsteht, werden sie die Pfändung rausnehmen und die Karten entsperren.

Gruss

Hans-Jürgen