Ab dem 1 Juli 2010 möglich ein sogenanntes Pfändungssicheres Konto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) mit der Bank zu vereinbaren.
Ich muss vorab sagen, dass ich mich vor Jahren total überschuldet habe und vor den Schulden versteckt bzw weggelaufen bin. Aber vor Schulden kann man nicht weglaufen, sie verfolgen einen ein Leben lang.
Ich habe seit mehr als über 4 Jahren keine weiteren Schulden mehr gemacht, da ich total untergetaucht war und möchte aus diesem krassen Leben irgendwann wieder eine vernünftige Lebensqualität schaffen.
Ich warte nun auf meinen Termin beim Schuldnerberater der vorraussichtich erst in 6-7 Monaten ist, ich habe den Überblick über Gläubiger und den Schulden verloren. Seitdem ich wieder namentlich am Klingelschild stehe flattern immer mehr Briefe von Inkasso und Gläubiger ein, die ich zu meinem Termin beim Schuldnerberater sammel, leider kann ich nicht mehr alle Gläubiger bedienen. Es kommen schon die ersten gelben Mahnbescheide, und es droht in Kürze der Besuch des Gerichtsvollziehers oder Lohnpfändung oder Kontopfändung.
Ist ein Pfändungsschutzkonto ratsam ? Welche Vor und Nachteile hat das sogenannte P-Konto ?
Was kann ich noch tun, über allgemeine Ratschläge oder Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar !
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für die Antworten.
Das P-Konto schützt nicht vor Pfändungen ! Es gibt Dir die Gelegenheit, über Eingänge zu verfügen, solange der entsprechende Freibetrag noch nicht aufgebraucht ist. Dabei ist es egal, woher das Geld kommt. Viele Banken schalten auch das Konto frei und überwachen technisch, ggf. sind auch Lastschriften und Karte möglich.
Ohne P-Konto kannst Du nur über Soziaslleistungen verfügen, und zwar 14 Tage nach Gutschrift. Das Konto bleibt gesperrt. Wenn Du Gehalt bekommst, kannst Du Dir eine Freigabe vom Gericht holen.
Für viele ist das P-Konto attrraktiv, aber nicht für alle, das kommt aber auf die persönliche Situation und die Bank an.
Wer z.B. nur Sozialleistungen bekommt und sie innerhalb von zwei Wochen abhebt, brauchts eigentlich nicht - viele Banken lassen sich das nämlich bezahlen. Wie gesagt, wie man dann verfügen kann ist von Bank zu Bank verschieden.
Kontraproduktiv wird das P-Konto wenn man mehr Sozialleistungen bekommt als man Freibetrag hat. Der übersteigende Teil ist weg, denn den besonderen Schutz von Sozialleistungen gibts auf dem P-Konto nicht mehr.
Wenn es in absehbarer Zeit nicht zu schaffen ist die Schulden zu tilgen: die eidesstattliche Versicherung leisten. Darin muß man alle Forderungen und Verbindlichkeiten angeben. Diese eV hat drei Jahre Gültigkeit, was gleichzeitig bedeutet, daß die meisten Gläubiger die nächsten drei Jahre abwarten. Es wäre also nervlich weniger strapaziös.
Die Schulden bleiben bestehen bzw. weiter erhöht, da Zinsen weiterlaufen, weitere Kosten hinzukommen. Daher möglichst weitere Tilgungen leisten soweit möglich.
Wenn es voraussichtlich überhaupt nicht zu schaffen ist: Insolvenzverfahren beantragen (viele Infos dazu kannst Du ergoogeln). Weiteres mit dem Schuldnerberater besprechen). Hierzu wäre allerdings wichtig, a l l e Schulden zu erfassen. Wenn das Verfahren zugelassen wird: nach 6 Jahren des „Wohlverhaltens“ keine Schulden mehr.