Pfändungssicheres Konto

Guten Tag

Jemand hat ein Pfändungssicheres Konto eingerichtet weil eine Kontopfändung ansteht und hat dort am 15.1. den letzten Lohn des alten Arbeitgebers erhalten ( von dem alle laufenden Rechnungen für Januar gezahlt wurden) . Am 31.1. geht nun der erste Lohn des neuen Arbeitgebers ein.
jemand denkt sich das ja beide Einzahlungen den Pfändungsfreibetrag übersteigen, der Überschuss gepfändet wird und jemand nun im Februar kaum über Null Euro zum Leben haben wird.
Geht natürlich nicht, Miete ect. muss ja gezahlt werden.
Gibt es eine Möglichkeit das Jemand den Lohn für den Lebensunterhalt im Februar behalten kann ?

Danke für´s Antworten

P.s Jemand zahlt den Pfändungsbetrag monatlich in kleinen Raten ab und weiß natürlich das Schulden machen recht doof ist.

Warum wird eine Pfändung befürchtet, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde? Zahlungen ausgelassen und Restschuld fällig?

Hat man ein P-Konto mit der Bank vereinbart, so besteht automatisch ein Pfändungsfreibetrag nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) von derzeit 985,15 (1200 bei Unterhaltspflicht) Euro im Monat.
Zudem muss die Bank unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung diesen Freibetrag berücksichtigen, der Kontoinhaber muss also nicht innerhalb von 7 Tagen die eingehenden Sozialleistungen abheben.

Der Rest kann gepfändet werden. Denn Schulden machen mag ja doof sein, Verbindlichkeiten hinterher zu laufen aber auch - der Gläubiger will auch (davon) seinen Lebensunterhalt bestreiten …

G imager

Die Pfändung wird nicht befürchtet sondern sie besteht bereits. Da das Einkommen aber so gering ist das da nix zu Pfänden ist, zahlt Jemand einen kleinen Betrag monatlich damit das sobald wie möglich vom Tisch ist.

Der Pfändungsfreibetrag wird dadurch überschritten da im Januar praktisch zwei mal Gehalt auf das Konto eingeht. Einmal am 15. durch den alten Arbeitgeber (was komplett für laufende Zahlungen drauf gegangen ist) und einmal am 31. vom neuen Arbeitgeber das für den Lebensunterhalt im Februar benötigt wird.

Gibt es also eine Möglickeit für Jemand den Lohn der am 31. auf das Konto eingeht für Februar zu sichern.

Gibt es also eine Möglickeit für Jemand den Lohn der am 31.
auf das Konto eingeht für Februar zu sichern.

Deine Beschreibung klingt nach der „Monatsanfangsproblematik“.

Näheres findet man hier:

http://www.bmj.bund.de/enid/03f75a2519211d79ff9ab1a8…

Lösung: Zum zuständigen Vollstreckungsgericht des Amtsgerichtes gehen und Problem darlegen. Mit Beschluss gem. § 765a ZPO wird das Problem derzeit noch gelöst (bis der Gesetzgeber hoffentlich bald das von den Banken konstruierte Mauseloch geschlossen hat…)

ml.

Vielen Dank !
da geht Jemand am Montag sofort los

Gruß

G.O`conner