Hallo,
also ganz verstehe ich die Pfändungstabelle nicht.
Angenommen jemand verdient 1820,00 Euro netto, laut Rechtsanwalt muss er 820,00 Euro an noch-Frau mit Sohn zahlen, so dass ihm 1000,00 Euro Lebensunterhalt bleiben.
Lt. Pfändungstabelle darf ihm aber nur 584,40 Euro gepfändet werden, aber dann hätte er ja 1236,00 Euro zur Verfügung??? Oder was sehe ich da falsch.
gruss lookimalrein
Die Pfändungstabelle gilt nicht für Unterhaltsforderungen. Wenn Arbeitseinkommen wegen Unterhaltsforderungen gepfändet werden soll, wird der Teil des Arbeitseinkommens, der dem Schuldner verbleiben muss, vom Gericht besonders festgesetzt.
Einfach gesagt: Die Sätze der Pfändungstabelle und der Selbstbehalt eines Unterhaltsschuldners sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Gruß Franz
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Die Pfändungstabelle gilt nicht für Unterhaltsforderungen.
Wenn Arbeitseinkommen wegen Unterhaltsforderungen gepfändet
werden soll, wird der Teil des Arbeitseinkommens, der dem
Schuldner verbleiben muss, vom Gericht besonders festgesetzt.Einfach gesagt: Die Sätze der Pfändungstabelle und der
Selbstbehalt eines Unterhaltsschuldners sind zwei verschiedene
Paar Schuhe.Gruß Franz
Hallo,
Aha, danke und Sternchen für die schnelle Antwort 
gruss lookimalrein