Hallo!
Folgender fitiver Fall:
Es ist seitens eines AG ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt worden. Der Schuldner hat jedoch laut Eidesstattlicher Versicherung keine pfändbare Habe (§ 63 GVGA). Was kann der Gläubiger nun tun?
Vor etwa einem 3/4Jahr hat der Schuldner noch über 3500 Euro vom Gläubiger beim Warenverkauf erhalten. Sind die weg?
Was gibt es für Möglichkeiten?
Kann man gar nichts machen? Vielleicht Finanzamt, etc…?
Leute, Euer Rat ist gefragt!
Viele Grüße
Was kann der
Gläubiger nun tun?
Äh… nix?
Vor etwa einem 3/4Jahr hat der Schuldner noch über 3500 Euro
vom Gläubiger beim Warenverkauf erhalten. Sind die weg?
Äh… wir sind doch kein Hellseher. Wer soll dir hier sagen, ob die weg sind?
Was gibt es für Möglichkeiten?
Äh… keine?
Kann man gar nichts machen? Vielleicht Finanzamt, etc…?
Äh… natürlich kann man an das Finanzamt (etc.) schreiben, nur was haben die denn damit zu tun?
Levay
Was kann der
Gläubiger nun tun?
Äh… nix?
Toll, Hände in den Schoß oder was? Dreimal darf geraten werden, warum der Schuldner überhaupt so eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (Sie ist übrigens 2,5 Jahre alt): Der gute Mann hat nur solce krummen Dinger am laufen und kommt damit ungeschoren (bisher) damit davon. Und das soll er, äh, nicht.
Äh… wir sind doch kein Hellseher. Wer soll dir hier sagen,
ob die weg sind?
Was gibt es für Möglichkeiten?
Äh… keine?
Oder eben doch?
Was kann der
Gläubiger nun tun?
Äh… nix?
Toll, Hände in den Schoß oder was? Dreimal darf geraten
werden, warum der Schuldner überhaupt so eine Eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat (Sie ist übrigens 2,5 Jahre alt):
Der gute Mann hat nur solce krummen Dinger am laufen und kommt
damit ungeschoren (bisher) damit davon. Und das soll er, äh,
nicht.
Bei allem Verständnis für deine Verärgerung: Wie willst du einem nackten Mann in die Taschen greifen?
Oder eben doch?
Beweise dafür finden, dass doch Vermögen vorhanden ist. Ohne Privatdetektiv vermutlich eher schwierig. Und hier wirft man gutem Geld wohl schlechtes hinterher.
Der Vollstreckungstitel hält (mindestens) 30 Jahre. Aber solange nix da ist, kann man auch nix holen.
Levay