Pfand auf importierten Getränkedosen

Hallo zusammen,

Person A kauft von einem Versandhändler B aus einem Nicht-EU Staat importierte Getränkedosen.

Versandhändler B versieht diese Getränkedosen mit einer Pfandmarke (Aufkleber) auf der das Einwegpfandsymbol sowie ein Strichcode sichtbar ist.

Versandhändler B weisst darauf hin, nach geltendem Recht dies tun zu müssen und weisst auf die rechtliche Verpflichtung des Einzelhandels hin, das Pfand erstatten zu müssen.

Sind die Behauptungen von Versandhändler B richtig und wo kann Person A diese Informationen von einer glaubhaften Stelle bestätigt bekommen.

Den Erfahrungen von Person A zufolge vermutet der Einzelhandel hinter aufgeklebten Pfandmarken einen Betrugsversuch und weigert sich häufig das Pfand zu erstatten.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Dominik

nur soviel: Vor einiger Zeit wurde gerichtlich entschieden, dass auch importierte Einweggetränkeverpackungen dem Pfand unterliegen. da könnte ja sonst jeder das Pfand einfach umgehen.

Hast du ein Az hiervon?

Sind die Behauptungen von Versandhändler B richtig

Ja.

und wo kann
Person A diese Informationen von einer glaubhaften Stelle
bestätigt bekommen.

Lies § 9 VerpackV.

da bin ich auch einmal drauf gespannt. kein türkenladen hat pfandflaschen bei waren, die aus der türkei importiert wurden.

B

Hallo zusammen,

erst mal vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüsse,
Dominik

In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass es sich so verhält:

Bei B2B wird kein Pfand fällig, erst bei Abgabe an den Endverbraucher.
Danach könnte es einfach eine Frage der Kontrolle sein.
Zudem hab ich was gelesen (nagelt mich darauf aber bitte nicht fest), das kein Pfand erhoben werden muss, wenn die Ware im Lokal verzehrt wird.

Leider nicht. es ging um die Vermarktung ausländischer Coladosen in deutschland, Das urteil ist noch nict so lange her.

Es gibt kein Pflichtpfand für Verpackungen, die außerhalb Deutschlands an Endverbraucher abgegeben werden.

(§9 Verpackungsverordnung)

Also:
Wer in Deutschland eine unter den §9 Abs.2 fallende Verpackung in Verkehr bringt, MUSS Pfand erheben.

Macht er es nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach §61 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

So, und jetzt geh mal zum Dönermann deines geringsten Misstrauens und versuch dem das zu erklären…
(Bitte, ich bin kein ausländefeindlicher Rassist, aber ich kenne hier keinen einzigen türkischen Imbiss, der nicht ausländische Dosen unter Umgehung der Pfandpflicht - rechtswidrig! - an Endverbraucher verkauft. Offenbar interessiert aber keinen.)