Hallo zusammen,
Person A kauft von einem Versandhändler B aus einem Nicht-EU Staat importierte Getränkedosen.
Versandhändler B versieht diese Getränkedosen mit einer Pfandmarke (Aufkleber) auf der das Einwegpfandsymbol sowie ein Strichcode sichtbar ist.
Versandhändler B weisst darauf hin, nach geltendem Recht dies tun zu müssen und weisst auf die rechtliche Verpflichtung des Einzelhandels hin, das Pfand erstatten zu müssen.
Sind die Behauptungen von Versandhändler B richtig und wo kann Person A diese Informationen von einer glaubhaften Stelle bestätigt bekommen.
Den Erfahrungen von Person A zufolge vermutet der Einzelhandel hinter aufgeklebten Pfandmarken einen Betrugsversuch und weigert sich häufig das Pfand zu erstatten.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Dominik