Mal angenommen jemand möchte einen gebrauchten Sattel kaufen den vorher ausprobieren. Nun hätte derjenige angeboten einen Ausweis bei der Verkäuferin zu lassen und dann entweder den Sattel zurück zu bringen und den Ausweis zu holen oder eben zu bezahlen. Nun würde aber die Verkäuferin des Sattels sagen das wäre kein guter Pfand man könne für ein paar Euro einen neuen machen lassen und sie hätte dann nichts in der Hand.
Nun soll derjenige den Kaufpreis bei ihr lassen den zurückbekommen wenn der Sattel zurückgebracht werden sollte, was der Käufer aber nun nicht will. Wer sagt denn das sie den Sattel zurücknimmt und nicht behauptet er wäre gekauft und nicht nur probiert worden. Wie wäre denn da die gängige Praxis? Ich meine mich zu erinnern schon von dieser Pfandgeschichte gehört zu haben das das so gemacht wird.
Wäre toll mal eure Meinung zu hören.!!!
Wenn sich beide Geschäftspartner derart tief misstrauen, dann klappt das mit dem Pfand halt nicht, und das mit der Rückabwicklung auch nicht. Zu beidem besteht keine rechtliche Verpflichtung.
grundlegend muss kein Verkäufer ein Pfand akzeptieren. Hier herrscht Vertragsfreiheit.
Auch ist der Personalausweis an sich als echtes Pfand schlecht geeignet, denn er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht ein Herausgabeanspruch gegenüber dem Pfandnehmer.
Einfach „für ein paar Euro“ einen neuen Ausweis machen lassen ist problematisch: Um den zu bekommen muss man den alten Ausweis gestohlen/verloren melden und eine Eidesstattliche Versicherung ablegen, dass man nicht weiß wo das Ding ist. Da wird’s dann schön langsam strafrechtlich relevant.
Der Vorteil am Personalausweis als Pfand ist, dass man halt die letzten offiziellen Meldedaten des anderen in der Hand hat und bei einer Strafanzeige wg. Unterschlagung zumindest eine handfestes Indiz auf den Täter.
Aber wie schon vorher geschrieben: Wenn sich zwei nicht über den Weg trauen, dann wird das mit dem Geschäft wohl nix.
nun, ginge es um einen Fahrradsattel oder um etwas Andres hochpreisigeres?
Ich meine, wenn ein Pfand hinterlegt würde, würde dies so benannt quittiert. Wie sollte dann eine Unklarheit entstehen? Ohne Quittung gäbe man natürlich kein Geld aus der Hand.