Pfand statt Verkauf?

Hallo

Es gibt ja öfters mal irgendwelche Events oder Veranstaltungen oder schlichtweg einen Adventsmarkt, wo es Getränke in aufwändig gestalteten Bechern gibt (zum Beispiel mit einem Logo des Events oder ähnlichem).

Die Becher werden dann in der Regel mit einem Pfad belegt, der die Kosten für den Becher deckt oder sogar einen Gewinn einfährt.

Ich denke mal, das keiner, der diese Becher ausgibt diese auch wiederhaben möchte (zumal sie nach dem Event vermutlich relativ wertlos sind - also wenn z.B. „Adventsmarkt 2012“ draufsteht).

Also „kauft“ man den Becher für das Geld (wenn man ihn denn haben möchte).

Nun würde mich mal interessieren, ob das jetzt einfach nur eine Vereinfachung ist. Also wer ihn nicht will, soll ihn zurückgeben, wer ihn will soll ihn halt behalten.
Oder eine Geschäftsidee a la „Wenn Sie einen Becher kaufen wollen, müssen Sie auch das Getränk dazu bezahlen“
Oder ist das gar eine rechtliche oder Steuerliche Sache, das man z.B. die Einnahmen aus nicht zurückgebrachtem Pfand nicht steuerlich angeben muß oder so.

Würde mich jetzt mal einfach so interessieren.

Vielen Dank

Gruß
Andrea

Huhu Andrea,

zum steuerrechtlichen Teil kann ich nix sagen :smile:

Auch wenn man erstmal nur n Pfand zahlt, kann man die An- und Ausführungsstriche um das „kauft“ aber wohl wegmachen.

Denn möglicherweise kauft man den Becher eben doch (nachträglich), nur halt konkludent durch Nichtzurückbringen und der Verkäufer erklärt genauso konkludent, dass er auch bereit ist zu verkaufen. Gleiches (konkludent, also durch schlüssiges Verhalten) gilt dann möglicherweise auch für die Übereignung.

Ne Vereinfachung dürfte das nicht sein. Denn erstmal möchte unser Standbetreiber die Becher ja schon wiederhaben, denn sonst steht er zur Mitte des Weihnachtsmarkts plötzlich ohne Becher da :smile:

Viele Grüße und alle Angaben ohne Gewähr! :smile:

Flo