Pfandbon nur einen tag gültig?

Hallösche. der letzte eintrag zu Pfandbon ist von vor fast 5 jahren. vielleicht hat sich in der hinsicht mittlerweile was getan. folgende situation: vorgestern flaschen abgegeben in automaten. steht übrigens gleich neben der kasse. pfandbon gezogen über ca 6,- €. und vergessen. heute zufällig im geldbeutel gesehen und wollte den einlösen. im gleichen markt!!! auf dem bon steht zwar, dass am gleichen tag eingelöst werden soll, aber das überliest man. man schaut nur, ob die summe hin kommt, für das leergut, was man dem automaten gefüttert hat. nein. die kassiererin wollte den nicht annehmen. „am gleichen tag“ steht drauf. so ein schwachsinn. also habe ich den leuten vom supermarkt damit 6,- € geschenkt? oder was? und wieso am gleichem tage? wenn man sowas profesionell abziehen wollte, geht das sicher auch in ner stunde, oder weniger. wie ist hier die rechtslage? ich hoffe mal, dass es nicht bundeslandgebundene urteile ( wenn überhaupt) gibt. danke schon mal im voraus. gruß andreas

Häufig gestellte Frage 1129

Hallösche. der letzte eintrag zu Pfandbon ist von vor fast 5
jahren.

Stimmt, aber die FAQ:1129 gilt noch immer.

s.

Hallo!

Man hätte den Marktleiter kommen lassen soll,er würde es hoffentlich besser wissen.
Die zeitliche Begrenzung auf 1, 7 oder 14 Tage ist rechtlich nicht haltbar.

Es müsste die ganz normale Verjährungsfrist von 3 Jahren gelten. BGB § 195

mfG
duck313

wer-weiss-was 2015? und Pfandbon: wer ist der Schuldner
Hi,

lustig, was in anderen Forum dazu für Widersprüchlichkeiten stehen. So kann man schon mal erahnen, was uns hier (hoffentlich nicht?) künftig erwartet wenn der Umbau so katastrophal weiter geht wie bisher :wink:

http://www.stern.de/noch-fragen/wie-lange-sind-pfand…

Es gibt für Pfandbons keine zeitliche Begrenzung. Ein Pfandbon lässt sich somit immer dann einlösen, wenn dieser Markt noch vorhanden ist.
Ein Recht auf Einlösung gibt es nur am gleichen Tag - alles andere ist Kulanz

Interessant wäre vielleicht noch die Frage, wer denn den Pfandbon einlösen muss. Meinem Rechtsempfinden nach, der Ausgeber des Bons. Bei einem großen Unternehmen mit vielen Filialen (ALDI, REWE, …) dann vielleicht jede? Bei einem Zusammenschluss von Einzelhändlern (EDEKA, …) dann wohl nur der einzelne Kaufmann, oder?

VG
J~

hi,

und du wertes das Forum mit dem Zitieren und verlinken dieser falschen Behauptungen auf?

auch ne Möglichkeit…
grüße
lipi

hallo. ich mag jetzt keinesfalls unhöflich erscheinen. ich habe wohl kaum gegen die FAQ:1129 verstoßen.
„“„vielleicht hat sich in der hinsicht mittlerweile was getan“"". nicht mit fragezeichen gekennzeichnet!!! hätte ja sein können es gibt neue erkenntnisse und meinungen sind ja wohl erlaubt.

„“""„wenn man sowas profesionell abziehen wollte, geht das sicher auch in ner stunde, oder weniger. wie ist hier die rechtslage? ich hoffe mal, dass es nicht bundeslandgebundene urteile ( wenn überhaupt) gibt“"""
Auch hier stützt sich die frage auf eventuelle urteile die NICHT bundeslandgebunden sind.
Wie ist denn nun die rechtslage bei betrügern? es steht zwar geschrieben, dass welche gefasst wurden, aber nicht, dass sie zu was auch immer verurteilt wurden. hätte mich schon interessiert.
eine einfache anfrage muss man dann noch erklären. ich will keine rechtsberatung. dann gehe ich zum anwalt. ich war auf erkenntnisse aus. hören und sagen. mfg andreas