Pfandbon

Hallo Experten,

man stelle sich folgende Konstellation vor:

Es bingt jemand in einem Supermarkt Einwegflaschen zurück. Diese werden in einen Automaten eigegeben und am Ende gibt es einen Bon.

Dieser jemand trägt dann den Bon 2 Wochen im Geldbeutel spatzieren. Nach 2 Wochen möchte er diesen Bon beim nächsten Einkauf einlösen.

Nun nimmt der Supermarkt den Bon nicht an, mit dem Hinweis, dass dieser am Ausstellungstag eingelöst hätte werden müssen.
Tatsächlich ist auf der Rückseite des Bon ein entsprechender Hinweis zu lesen.

Kann das sein?

Gruß und Dank
Rudi

Hallo!

So ein Pfandbon kann auch gerne 2 Jahre im Portemonnaie gelegen haben - alles andere mag der fromme Wunsch des Ladens, mitnichten aber Rechtsprechung sein.

Hallo Rudi,
ich persönlich sehe rechtlich keine Möglichkeit einer Befristung des Bons auf das Ausstellungsadtum. Im aktuellen Heft von Stiftung Warentest Nr. 11/2006 wird auf Seite 8 ebenfalls diese Meinung vertreten und auch durch eine REWE-Sprecher bestätigt.

Gruß
Dietmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verdacht auf Manipulation zum B.
Hallo,

da dürfte der Händler sich wohl auf der sicheren Seite bewegen…weil nämlich es bereits zu „Betrugsversuchen“ in Hinblick auf die Pfanderstattung gekommen ist…siehe hier:
http://openpr.de/news/104768/Sicherheitsmaengel-beim…

Hallo,

da dürfte der Händler sich wohl auf der sicheren Seite
bewegen…weil nämlich es bereits zu „Betrugsversuchen“ in
Hinblick auf die Pfanderstattung gekommen ist…siehe hier:
http://openpr.de/news/104768/Sicherheitsmaengel-beim…

kannst Du mal kurz erläutern, warum ein Betrugsversuch woauchimmer dazu führen sollte, dass ein Händler seine eigenen Pfandmarken am nächsten Tag nicht mehr einlösen muss?
Gruß
loderunner

Hallo,

weil es mit PC und Scanner kein großes Problem ist,
„Pfandbons“ zu „kopieren“…:smile:

Hallo,

weil es mit PC und Scanner kein großes Problem ist,
„Pfandbons“ zu „kopieren“…:smile:

Und seit wann dauert das länger als einen Tag?..:smile:
Und seit wann muss der Kunde das ‚nichtfälschen‘ nachweisen?..:smile:
Und seit wann macht das Pfandmarken ungültig?..:smile:
Und seit wann sind nicht fälschungssichere Pfandmarken ein
Problem des Kunden?..:smile:

Gruß
loderunner

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