Hallo!
Angenommen, jemand hat heute zwei Pfandflaschen im Wald gefunden und sich gewundert, was die Leute alles wegwerfen. Nun hat er vor, diese zum Fundbüro zu bringen. Frage: Wird das Fundbüro die Flaschen an den Pfandleiher zurückgeben oder direkt an den Eigentümer, dessen Name draufsteht? In dem Fall würde der Finder die Flaschen lieber im Laden abgeben, so bekommt sie der Eigentümer ja auch wieder. Aber der Finder bekommt wenigstens das Pfandgeld heraus. Oder muss er dann das Pfandgeld zum Fundbüro bringen? Und was ist mit dem Inhalt? Immerhin sind die Flaschen noch mehr als halbvoll. Wenn sie an den Eigentümer zurückgehen, wird der Inhalt möglicherweise vernichtet. Wäre es statthaft, wenn der Finder diesen selber verbraucht, bevor er die Flaschen zurückgibt? Fragen über Fragen.
Grüße
Andreas
Hi,
egal was in den Flaschen war, egal wie viel Du davon getrunken hast. Trink nichts mehr davon, es hat dir nicht gut getan.
Q-Gruß
Hi!
Keine Sorge, Propangas werde ich bestimmt nicht trinken.
Grüße
Andreas
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Das Fundrecht gilt nur bei verlorenen Sachen, nicht bei solchen, die weggeworfen wurden, § 965 Abs. 1 BGB.
Hallo Levay!
Gut für mich. Danke dafür. Ich vermute allerdings ehr, die Flaschen wurden von Randalierern aus einem Wohnwagen gestohlen, weil ich kaum glauben kann, dass jemand zwei große, fast volle Propangasflaschen einfach wegwirft.
Grüße
Andreas
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Hallo Andreas,
du solltest in deinem Ursprungsposting vielleicht darauf eingehen, dass es sich nicht um Plastikpfandflaschen handelt (mein erster Gedanke - und das offenbar nicht nur bei mir), sondern um fast volle Gasflaschen, die einen erheblichen Wert haben. Die werden normalerweise nicht weggeworfen und das Behalten dürfte schon eine Unterschlagung sein.
Gruss
Iru
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Hallo!
Die werden normalerweise nicht weggeworfen und das
Behalten dürfte schon eine Unterschlagung sein.
Danke. Dann weiß ich ja, was zu tun ist. Dachte ich mir schon.
Grüße
Andreas