Pfandrecht

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation:
Im Dezember haben wir (Busunternehmer) eine Tour von einem Kollegen übernommen (aus England). Sein Busanhänger hat er in Berlin stehen lassen müssen. Wir wurden vom Kunden gebeten diesen Anhänger abzuholen damit er sicher steht.
Bis heute hat sich weder der Kunde, noch der Busunternehmer bei uns gemeldet. Wie können wir vorgehen?
Dem Unternehmer eine Frist setzen bis wann er ihn abholen muß?
Stellplatzgebühren berechnen?
Ab sofort oder wenn der Abholtermin verstrichen ist? Was wenn er den Anhänger nicht abholt?
Wie sichern wir uns ab wenn an dem Anhänger ein Schaden entsteht während er bei uns in der Werkstatt steht ( z.B.durch dritte)?
Danke für Ihren Rat.

Böttcher

Sehr geehrter Herr Böttcher, ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen, da ich mich im deutschen Pfandrecht nicht auskenne.

Lg kathrin

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation:
Im Dezember haben wir (Busunternehmer) eine Tour von einem
Kollegen übernommen (aus England). Sein Busanhänger hat er in
Berlin stehen lassen müssen. Wir wurden vom Kunden gebeten
diesen Anhänger abzuholen damit er sicher steht.
Bis heute hat sich weder der Kunde, noch der Busunternehmer
bei uns gemeldet. Wie können wir vorgehen?
Dem Unternehmer eine Frist setzen bis wann er ihn abholen muß?
Stellplatzgebühren berechnen?
Ab sofort oder wenn der Abholtermin verstrichen ist? Was wenn
er den Anhänger nicht abholt?
Wie sichern wir uns ab wenn an dem Anhänger ein Schaden
entsteht während er bei uns in der Werkstatt steht ( z.B.durch
dritte)?
Danke für Ihren Rat.

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Böttcher