Pfandrecht - auf was kann es sich beziehen?

Hallo,

in einem Lehrbuch steht:
„Unter Pfandrecht versteht man ein digliches Recht an einer fremden beweglichen Sache, das zur Sicherung einer Forderung bestimmt ist“.

Wenige Sätze weiter:
„Das Pfandrecht kann sich beziehen auf bewegliche Sachen, auf Grundstücke, sowie auf Rechte und Forderungen …“.

Ein Grundstück ist ja keine fremde bewegliche Sache. Was gilt denn nun? Das widersprichst sich doch irgendwie, oder nicht?

Wieso soll sich das widersprechen? Rechte und Forderungen sind ja nun auch keine beweglichen Sachen. Das ist eine Aufzählung mit vier Elementen.