Pfandrecht bei Insolvenz

Hallo w-w-w,

angenommen, ein selbständiger Vertriebsmanager erhält von einem Unternehmen ein Notebook und Handy zur Verfügung gestellt, um vertriebliche Aufgaben (gegen Honorar) für diese Firma zu erbringen.

Dieses Unternehmen meldet Insolvenz an und hat bei dem selbständigen Vertriebsmanager noch Rechnungen offen, die bei weitem den Wert der Sachen übersteigt.

Darf dieser Vertriebsmanager, die ihm zur Verfügung gestellten Sachen, sozusagen als Pfandrecht, behalten?

Es wäre nett Eure Kommentare und Antworten dazu zu hören.

Vielen Dank
Ernst

Hallo Ernst,

IMHO hat der Vertriebsmanager zwar kein Pfandrecht, aber zumindest
ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB.
Zudem vermute ich, dass der Vertriebsmanager ein Kommisionär im Sinne
des § 383 HGB ist und ihm deshalb ein kaufmännisches
Zurückbehaltungsrecht zusteht, § 369 HGB, sowie ein
Befriedigungsrecht nach § 371 HGB, d.h. er kann die Gegenstände
versteigern lassen, §§ 371 Abs. 2 HGB, §§ 1233 ff. BGB.
Einfach behalten, im Wege einer Quasi-Aufrechnung, darf er die Sachen
meines Erachtens nach nicht.

Gruß - Jaschiii