Pfandrecht des Vermieters

Hallo,

ich habe im Archiv dazu nichts gefunden, deswegen hier im Forum:
es gibt ja das sog. Vermieterpfandrecht, das dem Vermieter Ansprüche ggüber dem Mieter sichert.

Nun meine Frage in einem rein fiktiven Fall: Angenommen ein Mieter hätte die Miete nie bezahlt, er hätte sich mit dem Vermieter auf ein Auszugsdatum geeinigt und wäre auch ausgezogen. Allerdings hinterlässt er jede Menge Zeug (Möbel, Müll und einen alten Fernseher).
Es bestünde zudem die schriftlich festgehaltene Vereinbarung, dass die Wohnung bis zu einem gewissen Zeitpunkt entsorgt wird, also nicht nur geräumt, sondern alle Sachen entsorgt werden, falls der Mieter sich nicht darum kümmert. Er wäre zudem nicht weiter zu erreichen.

Wenn der Mieter diese Frist nicht wahrnimmt, muss der Vermieter diese Sachen noch einlagern? Für wie lange?
Darf er nach Ablauf der Frist die Sachen veräußern und sie mit den Mietschulden verrechnen? Wie sieht es mit dem Fernsehgerät aus? Gilt das als „unpfändbare Sache“?

Grüße
Andreas

Hallo,

soll ich den VM beglückwünschen oder eher bedauern ? Das letzte ist der Fall.

was will er denn als VM-Pfandrecht geltend machen, wenn er alte Möbel, einen alten Fernseher und allerlei Gerümpel hat ?

:es gibt ja das sog. Vermieterpfandrecht, das dem Vermieter

Ansprüche ggüber dem Mieter sichert.

Nun meine Frage in einem rein fiktiven Fall: Angenommen ein
Mieter hätte die Miete nie bezahlt, er hätte sich mit dem
Vermieter auf ein Auszugsdatum geeinigt und wäre auch
ausgezogen. Allerdings hinterlässt er jede Menge Zeug (Möbel,
Müll und einen alten Fernseher).
Es bestünde zudem die schriftlich festgehaltene Vereinbarung,
dass die Wohnung bis zu einem gewissen Zeitpunkt
entsorgt wird, also nicht nur geräumt, sondern alle
Sachen entsorgt werden, falls der Mieter sich nicht darum
kümmert. Er wäre zudem nicht weiter zu erreichen.

Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, dass der VM zu einem gewissen Zeitpunkt die Wohnung entsorgen darf, sollte der VM zumindest mal die nächsten sechs Monate Wertgegenstände und Papiere aufbewahren.
In gewissen Abständen sollte er versuchen die Anschrift zu erfahren.

Wenn der Mieter diese Frist nicht wahrnimmt, muss der
Vermieter diese Sachen noch einlagern? Für wie lange?
Darf er nach Ablauf der Frist die Sachen veräußern und sie mit
den Mietschulden verrechnen? Wie sieht es mit dem Fernsehgerät
aus? Gilt das als „unpfändbare Sache“?

Ein Fernseher ist unpfändbar. Der VM sollte auf jeden Fall mal sechs Monate abwarten. Ich empfehle auch eine Klärung, ob der Mieter sich möglicherweise in staatlichem Gewahrsam ( Haft ) befindet. Nicht dass der Mieter dann nach Monaten kommt und die Herausgabe des Eigentums verlangt.

Grüsse Günter

Grüße
Andreas

Hallo,

was will er denn als VM-Pfandrecht geltend machen, wenn er
alte Möbel, einen alten Fernseher und allerlei Gerümpel hat ?

Naja, ich wollte eben fragen, ob er mit den Sachen irgendwann machen kann, was er will -> wegwerfen oder eben weiterverkaufen (Fernseher)?

Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, dass der VM zu
einem gewissen Zeitpunkt die Wohnung entsorgen darf, sollte
der VM zumindest mal die nächsten sechs Monate Wertgegenstände
und Papiere aufbewahren.
In gewissen Abständen sollte er versuchen die Anschrift zu
erfahren.

Gut, sechs Monate also. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Ich hatte bei meiner Recherche mal den §88x ZPO mit 2 Monate gelesen. Das war aber in einem anderen Bereich.
Gilt die 6-Monats-Frist nur für Papiere oder auch für alle anderen Sachen?
Ändert die Vereinbarung wirklich nichts an der 6-Monats-Frist?

Grüße
Andreas

Hallo,

diese sechs Monate sind rechtlich nicht verbindlich. Der VM wird aber nach sechs Monaten durchaus begründen können, warum er den Müll nicht aufbewahrt hat. Papiere sollte man letztlich dem Amtsgericht ( auf der Hinterlegungsstelle ) übergeben.

was will er denn als VM-Pfandrecht geltend machen, wenn er
alte Möbel, einen alten Fernseher und allerlei Gerümpel hat ?

Naja, ich wollte eben fragen, ob er mit den Sachen irgendwann
machen kann, was er will -> wegwerfen oder eben
weiterverkaufen (Fernseher)?

Der VM muss grundsätzlich versuchen die Adresse festzustellen und den Mieter aufzufordern, dass er seine Habe bis zu einer bestimmten Frist abholt. Die Nachweise, wenn es nicht gelingt, muss der VM aufbewahren. Er hat sicher, wenn er nach sechs Monaten die Habe vernichtet, wobei hier doch offenbar eine Vereinbarung besteht, dass der Mieter der Vernichtung zugestimmt hat, wenn er diese nicht nach eine gewissen Zeit abholt, bessere Karten, sollte der Mieter plötzlich Ansprüche im Rahmen des Schadenersatzes erheben.

Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, dass der VM zu
einem gewissen Zeitpunkt die Wohnung entsorgen darf, sollte
der VM zumindest mal die nächsten sechs Monate Wertgegenstände
und Papiere aufbewahren.
In gewissen Abständen sollte er versuchen die Anschrift zu
erfahren.

Gut, sechs Monate also. Gibt es hierfür eine rechtliche
Grundlage? Ich hatte bei meiner Recherche mal den §88x ZPO mit
2 Monate gelesen. Das war aber in einem anderen Bereich.
Gilt die 6-Monats-Frist nur für Papiere oder auch für alle
anderen Sachen?

Papiere ( Dokumente ) dürfen grundsätzlich nicht vernichtet werden.

Ändert die Vereinbarung wirklich nichts an der
6-Monats-Frist?

Die Vereinbarung ändert wohl nur insoweit etwas, dass der Müll, alte Möbel oder der alte Fernseher versilbert werden darf, aber keinesfalls dürfen Ausweise, Zeugnisse, Versicherungsunterlagen jeder Art vernichtet werden.

Grüsse Günter