Pfandrecht ohne kaution geltend machen und

… durchführen?

Hallo!
mal angenommen ein Vermieter macht bei seiner Räumung den fehler den 2. Lebenspartner aus der gemeinsamen Wohnung zu klagen, dieser fehler wird auch eingeräumt.
Erst der Hauptmieter und dann die Freundin die aber schon über ein Jahr in der Wohnung, zusammen mit ihrer Tochter lebt.
Der Gerichtsvollzieher kommt und stellt den HM vor die Tür und sagt dann nicht wie es weiter geht. Der HM geht wieder in seine Wohnung und bekommt kein Hausverbot ö.ä. erteilt. 8 Wochen später kommt der GV wieder und will aufgrund eines angeblichen Anerkentnissurteils die Freundin Räumen.
Der HM beschwert sich er sei stillschweigend in der Wohnung geblieben es hat kein Schreiben gegeben welches ihm das nicht erlaubt hätte. Er erkundigt sich nach dem hinterlegten Geld für die Sachen und verlangt, dass ein Protokol erstellt wird. Es wurde aber kein Geld vom Vermieter hinterlegt. Der GV beantragt Amtshilfe von der Polizei, den störer (HM) vom Gelände zu entfernen. Der HM erklärt der Polizei den Sachverhalt, diese überprüft die aussagen in keinster weise. Die Räumung wird mit dem Zylinderaustausch vollzogen nachdem die Freundin ein paar Sachen mitnehmen durfte.
Dem HM wird weiterhin für die nächste zeit der zutritt zu der Wohnung verweigert er möchte aber wenigstens dokumentieren wie der zustand da oben ist schließlich ist es sein privatleben.
Es ist zu erwähnen, dass es keinerlei Mietschulden beim Vermieter gegeben hat. Der HM kam nur mit einer in verzug die einer Pfändung unterfiel im darauffolgen Monat überwies das Amt die Miete verspätet. Für die ausstehende Miete hat das Amt ratenzahlung bewilligt und getätigt als es zur inbesitznahme der Wohnung und der Gegenstände kam. Wie geht es nun weiter?

Der HM und Freundin bekamen keine Notunterkunft vom Ordnungsamt mußte sich selbst irgendwie drum kümmern und die Tochter wurde vom Jugendamt in einen Nachbarort zum Großvater gebracht was sicher nicht dem Kindeswohl entspricht, obwohl für unterbringung in dem Gegenüberliegendem Haus bei bei guten bekanten gegeben hat und dort hätte sie morgens abgeholt und zur Schule gebracht werden können usw. nun hat die Mutter keine möglichkeit die Tochter mal ebend zu besuchen…
Eine gleichwertige Wohnung ist derzeitig nicht in Aussicht.

Was kann man empfehlen, wie könnte man in so einem Fall vorgehen. Die nun Rausgeschmissenen Mieter haben mängel angezeigt diese wurden nicht behoben. Sie haben noch ansprüche gegenüber dem Ex Vermieter aber zZ keinen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen!!

Hallo, das was das unterziehen eines Verwaltungsaktes, aufgrund Rechtssprechender fehlentscheidung. Es gab nämlich keine tatbestandsvorraussetzungen als man zum Vergleich gedrängt wurde. Die Sache sollte dann damit als abgeschlossen gelten. Nun macvht die ga´nze Sache auch endlich Sinn!!
Wie kann man denn gegen so ein Verfahren vorgehen um die behauptungen los zu werden? Kann auch sein dass beim besuch der Zeugen die Vorher zu Gericht geladen waren ein solcher Akt besprochen wurde. Der eine hat ja immerhin auf Video zugegeben dass alles vom anderen Zeugen ausging, dass er alles angeleiert haben soll und danach die anfänglichen anzeigen nach dem Gewaltschutzgesetz zurückgenommen…