Pfändung bei Rentnerin

Hallo, was darf man bei einer Rentnerin, die Wohngeld bezieht, pfänden und was nicht bzw. ist eine Rente und Witwenrente pfändbar? Danke schon mal in Voraus für Eure Antworten. lg

Hallo!

Klar ist Rente (egal welche) grundsätzlich pfändbar.
Es kommt auf die Höhe an.

Es gibt doch einen Pfändungsfreibetrag, für Einzelpersonenhaushalt zur Zeit 1.140 € netto.
Wäre die Rente niedriger kann nichts gepfändet werden, ist sie höher darf von dem Überschuss ein Teil gepfändet werden.

Und bei Sachwerten wird sich ein Gerichtsvollzieher nur um wertvolle Dinge kümmern, die bei einer Versteigerung auch einen Erlös bringen, die die Kosten übersteigen.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort, die Rente übersteigt nicht einmal 800€ netto. Wertvoller Sachwert ist nicht vorhanden. Was passiert in so einem Fall?

Dann ist eine Pfändung „fruchtlos“, meint ergebnislos. Nichts pfändbares vorhanden, der Schuldner bleibt (erst einmal) auf der Geldforderung sitzen.
Er kann immer wieder den Gerichtsvollzieher losschicken und es neu probieren, kostet ihn immer Gebühren. Die erhöhen zwar deine Schulden, aber wer nichts hat kann nichts zahlen.

In so einem Fall wäre sicher Beratung erforderlich ob man nicht Privatinsolvenz beantragen sollte um in absehbarer Zeit die Schulden los zu sein.

1 Like

Ok danke für den Hinweis Privatinsolvenz. Wusste nicht, dass das auch bei Rentnern möglich ist. lg

Möglich schon, stellt sich allerdings ggf. die Frage der Sinnhaftigkeit? Warum den ganzen Zirkus betreiben, wenn man ohnehin unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, und auch keine erheblich bessere Einkommenssituation für die Zukunft zu erwarten ist, und die Kreditwürdigkeit ggf. auch keine große Rolle mehr spielt.

1 Like

Anmerkung zur Erklärung von @duck313:
Natürlich muss auch die Rentnerin ein P-Konto beantragen, um den Schutz der Pfändungsfreigrenze zu genießen. Ist das Konto nicht geschützt, wird alles abgezogen, was vorhanden ist.

Grüße
Pierre

Vielen Dank für Eure Antworten :slight_smile: Hat mir ein Stück weitergeholfen.