Pfändung durch Fa

Guten Tag!

Hoffe doch das irgend jemand sich in dem Gebiet auskennt und vernünftige Vorschläge machen kann.
Eine Person machte sich selbstständig in dem er eine Gmbh gründete.Sein Geschäftsführer war innerhalb der Familie einer.
Als der Schein Geschäftsführer endlich mal die Lage mitbekam legte er das Amt nieder.
Jetzt kamen die Steuerschulden die mittlerweile von seinem Arbeitgeber gepfändet werden.
Ca. ein halbes Jahr später will der Gründer Insolvenz melden.
Ist es möglich die Pfändung mit hinein fließen zu lassen???Schließlich sind das Schulden aus der Selbstständigkeit.

Bitte um Rat und Tat!

Vielen Dank

Die Darstellung des Sachverhalts ist leider ein wenig wirr.

Ist es so, dass der Gesellschafter der GmbH und der Geschäftsführer zwei verschiedene Personen sind/waren?
Steuerschulden werden normalerweise nicht vom Arbeitgeber sondern vom Finanzamt geltend gemacht (und ggfls. gepfändet). Ist gemeint, dass eine Lohn-/Gehaltspfändung vorliegt?
Um wessen „Steuerschulden“ geht es denn? Sind es Schulden der GmbH, des Geschäftsführers oder des Gesellschafters?

Vielleicht kann geholfen werden, wenn diese Fragen beantwortet sind.

Hallo!

Ersteinmal einen Dank!
Richtig,der Geschäftsführer und der Gesellschafter sind zwei unterschiedliche Personen.
Der damalige Geschäftsführer ist auf die Sache eingegangen weil es eine Bitte von dem eigentlichen Gründer war,und da ich
die sogenannte Person aus engstem Familienkreis nicht im Stich lassen wollte .Dazu muß ich noch sagen das der eigentliche
Gründer auch nicht der Gesellschafter ist ,sein Name taucht nur als Arbeitnehmer auf.
Aber auch der Gesellschafter und der Geschäftsführer stehen sehr eng Famiiär zueinander.
Genau das wurde gemeint es liegt eine Lohnpfändung vor.
Der Lohn des damaligen Geschäftsführer wird gepfändet ,d.h. das die verantwortlich wird der Geschäftsführer
gemacht.Aber alles durch die GmbH.
Der Geschäftsführer hatte niemals Zugriff auf die Finanzen,Dokumente oder was sonst noch alles dazu gehört.
Die Absicht war seine Hilfe anbieten als Schein GF. das schamlos ausgenutzt wurde.
Nun soll er für den offenen Betrag aufkommen und das obwohl es ihm selbst nicht finanziell besser geht.

Nochmals Vielen Dank!

Geschäftsführer ist per Definition derjenige der die Geschäfte führt und daher die - juristische - Verantwortung trägt.

Das ist so als wenn man den Strick schon mal um den Hals legt und auf den Henker wartet.

Ach!? Gibt es denn einen anderen Grund für einen Strohmann?

Er hat sich für sein strafrechtlich relevantes Verhalten also nicht einmal ordentlich Schweigegeld bezahlen lassen?

MfG Frank