Pfändung gegen Sohn

Hallo alle zusammen!
Nehmen wir mal an A hat vor einigen Jahren ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (hartz4) erhalten. Da der Lohn stark schwankte bekam A. Jahre später eine Rechnung mit den Beträgen die überzahlt worden wären.

Am Anfang hat A. nach mehreren gescheiterten Widersprüchen noch versucht Ratenzahlungen zu leisten. Als aber die Finanzielle Lage ganz schlecht wurde, konnte A. dies nicht mehr und bekam eine Vollstreckungsurkunde über den Betrag.

Da A. alleinerziehend ist und die besagten Leistungen auch für das Kind gezahlt wurden, fragt sich A. ob die Behörde auch eine Kontopfändung gegen den Sohn (mittlerweile in Ausbildung) erwirken kann und ob es besser wäre vorbeugend sein Konto als P Konto umzuändern. Kann A. als gesetzlicher Vertreter dieses P Konto für ihren Sohn beantragen?

Vielen Dank für Eure Hilfe