Pfändung nach Insolvenzverfahren

Hallo Experten,

meine Frage bezieht sich auf eine Pfändung einer Lebensversicherung durch das Finanzamt. Danach wurde ein Insolvenzverfahren begonnen und auch die Restschuldbefreiung wurde erteilt. Die Forderung des Finanzamtes ist mit in diese gefallen. 8 Jahre nach der Restschuldbefreiung und kurz bevor die Lebensversicherung zur Auszahlung steht, fordert das Finanzamt die damaligen Schulden und bezieht sich auf die Pfändung. Die Schulden stammen nicht aus einer Straftat oder ähnliches. Daher meine Frage, ob die Pfändung überhaupt bestand hat? Durch die Restschuldbefreiung bestehen doch eigentlich keine Forderungen mehr, daher kann doch eigentlich auch nichts gepfändet werden, oder?

Hallo!

Alle Verbindlichkeiten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und nicht aus unerlaubten Handlungen resultierten, sind mit erteilter Restschuldbefreiung erledigt. Es kommt vor, dass man auch Ämter auf diesen Sachverhalt mit Angabe von Aktenzeichen und Datum der Verfahrenseröffnung sowie Datum der Restschuldbefreiung aufmerksam machen muss.

Gruß
Wolfgang