Hallo Experten,
meine Frage bezieht sich auf eine Pfändung einer Lebensversicherung durch das Finanzamt. Danach wurde ein Insolvenzverfahren begonnen und auch die Restschuldbefreiung wurde erteilt. Die Forderung des Finanzamtes ist mit in diese gefallen. 8 Jahre nach der Restschuldbefreiung und kurz bevor die Lebensversicherung zur Auszahlung steht, fordert das Finanzamt die damaligen Schulden und bezieht sich auf die Pfändung. Die Schulden stammen nicht aus einer Straftat oder ähnliches. Daher meine Frage, ob die Pfändung überhaupt bestand hat? Durch die Restschuldbefreiung bestehen doch eigentlich keine Forderungen mehr, daher kann doch eigentlich auch nichts gepfändet werden, oder?