Pfändung von Konto entfernen lassen

Hallo,
muss ich Auskunft über Einkünfte einem RA erteilen, der eine Pfändung auf ein Konto gelegt hat? Erst wurden Raten gezahlt, dann war eine Pause und nun wurde die Ratenzahlung fortgesetzt. Die Pfändung wird erst mit der neuen Einkommenssauskunft von Konto genommen? Stimmt das?

offenbar ungenehmigt ?
Und dann würde die Pfändung aktiv, also man hat Geld blockiert oder direkt einbehalten ?

Klar, die wird erst aufgehoben wenn der Grund beseitigt ist, also Schulden bezahlt oder neue Vereinbarung wie man sie abstottert. Und dazu muss der Gläubiger doch wissen wie es aktuell um deine Finanzen steht.

MfG
duck313

Wenn ich „dann war eine Pause“ lese, wird mir gleich schon wieder ganz anders! Was heißt das? Sind wir hier auf dem Schulhof mit Anspruch auf tägliche große und kleine Pause? Oder reden wir hier vielleicht doch eher davon, dass da jemand seine Schulden nicht bezahlt! Und zwar 1. nicht bezahlt hat, 2. einen gnädigen Anwaltskollegen gefunden hat, der bereit war, sich offenbar außergerichtlich auf eine Ratenzahlung einzulassen, und der jetzt - im Interesse seiner Mandantschaft - natürlich wissen will, wo er nach der „Pause“ dran ist, bevor er sich auf eine erneute Ratenzahlung einlässt.

Es steht nicht im Belieben des Schuldners „Pausen“ in so einer Ratenzahlung zu machen! Wer ohne ausdrückliche Zustimmung des Gläubigers solche „Pausen“ macht, muss damit rechnen, dass es bei dem dann ganz schnell vorbei mit der Nettigkeit ist, und dann eben der große Hammer gerichtlicher Maßnahmen ausgepackt wird. Wenn hier jetzt offenbar grundsätzlich Bereitschaft besteht, noch einmal über Ratenzahlungen zu sprechen, dann sollte man sich gut überlegen, ob das der richtige Zeitpunkt ist darüber zu streiten, ob hierzu noch mal eine aktuelle Einkommensauskunft verlangt werden darf, oder nicht. Denn der Gläubiger muss sich überhaupt nicht auf eine neue Ratenzahlung einlassen, und kann sich, für den Fall dass er dies doch tut, recht große Freiheiten nehmen, die Bedingungen hierfür zu bestimmen.