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Folgender Fall: Ein jahrzehntelanger Kunde A einer großen Versicherung bekommt einen Brief eines Inkassounternehmens B in der eine titulierte Forderung der Versicherung von vor 23 Jahren (unter 100€) inklusive aufgelaufener Zinsen und Inkassogebühren (inzwischen verdreifachter Wert der Forderung) eingefordert wird.
Darauf folgt Einrede As wegen Verwirkung aufgrund der Kriterien Zeitablauf (23 Jahre), Untätigkeit des Gläubigers (keine Mahnungen trotz Kontakt zu Versicherung) und Vertrauenstatbestand (bis dato Weiterführung der Kundenbeziehung, Neuabschluss von Versicherungen und sogar Rückzahlung nach Beendigung einer Versicherung).
Einrede wird von den Rechtsanwälten C der Inkassofirma B schriftlich zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass die Versicherung ihr Forderungsmanagement outgecourct hat und nicht verlangt werden kann dass das global agierende Unternehmen unterschiedliche Versicherungen verknüpfen kann. Aus Kulanz ist laut Rechtsanwälte C die Mandantschaft allerdings bereit auf die Kosten die über die Hauptforderung hinausgehen zu verzichten sofern diese umgehend überwiesen wird.
A überweist sofort, obwohl ihn die Forderung immer noch wundert er aber seine Ruhe haben will und die Hauptforderung ja relativ gering ist.
Ein Jahr später erhält A einen Pfändungs- und Überweisungs-Beschluss eines Gerichtsvollziehers für das Konto seiner Ehefrau (von dem aus vor einem Jahr die Hauptforderung beglichen wurde). Als Gläubigerin genannt ist die Versicherung (A ist nach wie vor Kunde seit fast 30 Jahren!) vertreten durch die Rechtsanwälte C.
Frage ist, was muss A tun?
Kann das Konto der Ehefrau gepfändet werden?
Sollte Vollstreckungsabwehrklage eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung!
J. B.