Hallo Community, gibt es bei Verfahrenskosten vom Gericht eine Pfändungsfreigrenze? Die Verfahrenskosten stammen NICHT aus einem Strafprozeß, sondern aus einer Familiensache. Muss ein Bürger, der z.B. 600 € ALG1 hat, davon Raten zahlen um diese Verfahrenskosten zu bezahlen? Wenn ja, in welcher Höhe und gibt es da eine Tabelle für. Die normale Pfändungsfreigrenze liegt doch so bei 1070€ zur Zeit (?) Zählt diese Tabelle auch für Verfahrenskosten?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus und wünsche einen schönen Tag.
Hallo!
Mir scheint Du verstehst nicht den Begriff "Pfändungsfreigrenze " ?
Das ist das Geld was man behalten kann, wenn bei einem gepfändet wird.
Das heißt doch aber nicht, die Schulden (auch Gerichtsschulden) werden irgendwie erlassen.
Im Gegenteil, sie werden immer höher.
Nur mit einer Privatinsolvenz kann man seine Schulden nach einigen Jahren ganz los sein.
Und auch da käme die Pfändungsgrenze ins Spiel, alles Einkommen oberhalb muss man abführen.
Bei Dir geht es um die Höhe der Raten.
Was als zumutbar angesehen wird.
Und das man bei 600 € nun gar nicht abzahlen kann ? Mag sein man kann den Betrag stunden lassen und später zurückzahlen. Da muss man sich halt kümmern und sein Finanzlage schildern.
MfG
duck313
Hallo,
warum wurde, da das Einkommen ja nicht wirklich hoch ist, kein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe = VKH (hieß früher Prozesskostenhilfe= PKH und noch früher Armenrecht) gestellt? Diese wird z. B. genehmigt wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat bzw. meist auch wenn man der „Angegriffene“ ist. Bei der Höhe des Einkommens entscheidet der Richter vermutlich, dass auf die Rückzahlung verzichtet wird.
Falls das Einkommen sich nach dem Verfahren reduziert hat und der Richter früher Ratenzahlung für die VKH festgelegt hat, hilft es meist, wenn man die Gerichtskasse anschreibt und mit den neuen Einkommensunterlagen um eine neue Festlegung der Rückzahlung bittet.
Gruß
Ingrid