Hallo,
Meine Insolvente GmbH macht pro Monat ca. 6500€ Gewinn. hat habe Alt schulden, darum das Inso-Verfahren.
Wie viel darf ich von den 6500€ behalten?
Hallo,
Meine Insolvente GmbH macht pro Monat ca. 6500€ Gewinn. hat habe Alt schulden, darum das Inso-Verfahren.
Wie viel darf ich von den 6500€ behalten?
Hallo!
Über die Geschicke der GmbH bestimmt allein der Insolvenzverwalter. Wenn dort jemand ohne ausdrückliche Zustimmung des Insolvenzverwalters irgendwas entnimmt, bekommt der Betreffende ein Problem. Griffe in die Kasse anderer Personen - gilt auch für juristische Personen - sind tabu. Das gilt in gleicher Weise für Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH.
Was die Insolvenz der juristischen Person GmbH mit der Pfändungsfreigrenze irgendwelcher natürlicher Personen, z. B. Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH, zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Sind ganz verschiedene Stiefel. Die überaus erschöpfende Darstellung der Sachverhalte lässt aber vermuten, dass jemand als Geschäftsführer eine GmbH führte und den Unterschied zwischen privater Kasse und Geld der GmbH nicht weiter beachtete.
Gruß
Wolfgang
doch ich weiß schon was der unterschied ist, und einfach nehmen werde ich das natürlich auch nicht, das könnte ich auch gar nicht, weil ich drauf kein Zugriff habe…
Also ich meine das so, ich habe eine GmbH die leider Inso-Anmelden musste.
Die Firma hat leider alt schulden, sonst aber ein kerngesundes Geschäft. (lizenz einnahmen aus Patente) die firmen die unsre Patente nutzen Berate ich, Vorort, und bin auch bei der Forschung von mein Kunden tätig. damit Erwirtschaften wir ca. 6500€ Gewinn pro Monat. meine Frage ist, ob es eine bemessungsgrundlage gib, wie hoch mein Geld der GmbH sein darf? ich kann ja leider nicht umsonst für die GmbH Arbeiten. muss ja auch Miete und so Bezahlen…
*wie hoch mein Gehalt der GmbH
Hallo!
Der Schilderung nach entschied der Insolvenzverwalter den Weiterbetrieb der GmbH, weil dies für die Gläubiger höheren Nutzen als Schließung und Verwertung verspricht. Wenn man ein Unternehmen betreibt, muss man die Beschäftigten natürlich angemessen entlohnen. Die Entlohnung hat zunächst nichts mit Pfändungsfreigrenzen zu tun.
Die Pfändungsfreibeträge kommen erst bei den Beschäftigten ins Spiel, haben aber immer noch keine Auswirkung auf das von der GmbH gezahlte Gehalt. Eine etwas andere Konstellation ergibt sich, wenn der GmbH-Geschäftsführer (oder Gesellschafter oder geschäftsführende Gesellschafter) für die GmbH persönlich bürgte, z. B. gegenüber einer Bank. Bei Zahlungsschwierigkeiten/Insolvenz der GmbH kann der in Anspruch genommene Bürge in finanzielle Not geraten, so dass er sich selbst zur Insolvenzanmeldung genötigt sieht. In solchem Fall ergeben sich für den Geschäftsführer interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
Er vereinbart mit dem Insolvenzverwalter ein Gehalt in Höhe des Pfändungsfreibetrags (für Leute ohne Unterhaltsverpflichtungen Tausend und ein paar Zerdrückte €) und lässt den Rest in der GmbH. Damit der Insolvenzverwalter nicht auf die Idee kommt, diesen Rest nach Begleichung der Verfahrenskosten an Gläubiger auszukehren, muss ihm (dem vermutlich Juristen, der vom Geschäft der GmbH ungefähr so viel wie die Kuh vom Tanzen versteht) deutlich gemacht werden, dass die GmbH laufend dies und das beschaffen und investieren muss, um arbeitsfähig zu bleiben. So 'n bisschen Alibi-Kleinkram sollte dabei auch noch für Gläubiger übrig bleiben, damit der Inso-Verwalter als deren Interessenvertreter die Kröte schluckt.
Wer die Sache geschickt anstellt, muss zwar zunächst den Gürtel eng schnallen und vom Pfändungsfreibetrag leben (aber z. B. das Auto kann komplett auf GmbH-Kosten betrieben werden), ist nach der Insolvenz die Bürgschaft und sonstige Verbindlichkeiten vom Hals und hat darüber hinaus eine gut ausgestattete schuldenfreie GmbH. Auf diese Weise hat sich schon so manches Unternehmen samt Unternehmer nachhaltig saniert. Man darf den Bogen nur nicht überspannen, weil der Inso-Verwalter mitspielen muss. Das wird er nur tun, wenn ihm alles eingängig erscheint und der GmbH-Gf vertrauenserweckend handelt, insbesondere nicht zu Mauscheleien und Verstecken von Einkünften neigt.
Gruß
Wolfgang