habe jetzt 20min gegoogelt, und konnte keine Antwort auf meine Frage finden,
nur wie hoch die Pfändungsgrenzen für Unverheiratete (+etwaige Unterhaltsverpflichtungen) sind.
Frage:
Wie hoch ist die Pfändungsgrenze eines verheirateten Alleinverdieners, der zusätzlich für ein außereheliches Kind unterhaltspflichtig (404 EUR) ist?
diese Tabelle habe ich natürlich auch gefunden (wie erwähnt 20min gegoogelt)…
Wenn man verheiratet und Alleinverdiener ist, somit also für zwei Personen aufkommen muss, müsste dies doch aber meinem Verständnis nach irgendwie berücksichtigt werden, oder sehe ich das falsch? Der Gehaltsvorteil - durch die bessere Steuerklasse - würde so ja nicht der Ehe zugute kommen, welche ja dessen Grundlage ist.
Ich kenne es nämlich etwas anders.
Es gibt keine eindeutige Definition, ab wann eine Gattin unterhaltsberechtigt ist. Es gab mal ein Gerichtsurteil, bei dem das Gericht von den Steuerklassen ausgegangen ist. Steuerklasse III und V, unterhaltsberechtigt, Steuerklasse IV und IV, nicht unterhaltsberechtigt.