Pfändungsschutz fürs Konto greift noch nicht nach einer Woche: wo kann man sich beschweren (theoretisch)

Wenn man Pfändungsschutz bei seiner Hausbank beantragt, muss dieser soweit „man“ weiß nach spätestens 4 Tagen greifen. Wenn dieser Schutz nach einer ganzen Woche nicht da ist und die EC-Karte eingezogen wird obwohl der Bankkunde nur seinen Kontostand am Automaten abrufen will, wo kann man sich da grundsätzlich erstmal beschweren? Uns ist es richtig, dass dieser Pfändungsschutz spästestens 4 Tage nach Antragstellung eingerichtet sein muss?

Grüße und Danke

Woher weißt Du denn das der Schutz nicht bereits eingerichtet ist ?
Ist denn Geld weggepfändet worden ?

Nur weil die Karte eingezogen wurde ?

Das muss nichts damit zu tun haben. Da musst Du nachfragen bei der Bank.

Und 4 Tage stimmt schon. Ab Eingang des Antrags bei der Bank und es sind Bankarbeitstage gemeint.

MfG
duck313