Wenn man Pfändungsschutz bei seiner Hausbank beantragt, muss dieser soweit „man“ weiß nach spätestens 4 Tagen greifen. Wenn dieser Schutz nach einer ganzen Woche nicht da ist und die EC-Karte eingezogen wird obwohl der Bankkunde nur seinen Kontostand am Automaten abrufen will, wo kann man sich da grundsätzlich erstmal beschweren? Uns ist es richtig, dass dieser Pfändungsschutz spästestens 4 Tage nach Antragstellung eingerichtet sein muss?
Grüße und Danke