Eine kurze Frage. Offiziell gilt Pfefferspray nicht als Waffe im Sinne des WaffenG, solang es gegen Tiere verwendet wird. Wie sieht es aber bei der Polizei aus? Dort wird es auch gegen Menschen verwendet, ist es dann eine Waffe im Sinne des WaffenG oder fällt es im Rahmen des Polizeizwangs noch unter Hilfsmittel der körperlichen Gewalt? Würde mir sehr helfen wenn mir das jemand sagen könnte.
Guten Tag (
… und erfordert nach aktuellem Recht (das Waffengesetz wurde im vergangenem Jagr verschärft) den im Volksmund sog. „kleienen Waffenschein“.
-) Barbara
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Das ist falsch
Guten Tag (