Hallo,
Und wie schaut es mit CS-Gas-Spray aus?
Es ist völlig egal mit was du dich wehrst, die Regelungen zur Notwehr sind immer die gleichen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat
begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, _<u>das geschützte Interesse das beeinträchtigte <br>wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein <br>angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.</u>_
Mit anderen Worten:
Notwehr - egal mit was, also z.B. auch mit Reizgas etc - ist nur dann gerechtfertigt, wenn das ganze verhältnismäßig ist.
Einem kleinen Yorkshire-Terrier, der dich noch nicht mal richtig zwicken kann, mit Reizgas anzusprühen, ist z.B. sicher nicht verhältnismäßig.
vg,
d.