Hallo,
du schmeisst da offenbar etwas durcheinander. Zwar beziehst du
dich auf die Notwehr (die keine Verhältnismäßigkeit kennt)
zitierst aber den strafrechtlichen Notstand (bei dem die
Verhältnismäßigkeit schon eine Rolle spielt).
Danke für die Korrektur. Ich meinte auch den Notstand, weil er beim normalen Angriff eines Hundes ja am ehesten in Frage kommt.
Aber auch bei der Notwehr gibt es eine gewissen Verhältnismäßigkeitsprüfung, du darfst z.B. nicht einen Jungen, der ein paar Äpfel von deinem Baum stiehlt, einfach mit ner Pistole erschiessen, um dein Eigentum zu verteidigen. Nur müsste es bei der Notwehr schon in einem sehr krassen Missverhältnis stehen, das man auch ohne eine explizite Prüfung der Verhältnismäßigkeit in jedem Falle sieht.
vg,
d.