Pfefferspray und Notwehr (§32 StGB)

Hi,

folgende 2 fiktive Fälle:

  1. A geht abends nochmal eine Runde um den Block. Ihm kommen zwei Jugendliche entgegen, stellen sich ihm in den Weg und sagen „Geld her“. A holt statt der Geldbörse eine Dose Pfefferspray aus der Tasche und drückt ab. Die beiden sind außer Gefecht. Genau in diesem Moment kommt zufällig ein Polizeiwagen vorbei und stoppt (sonst wäre A ja schnell weitergegangen).

  2. A sitzt in der Bahn und sieht wie jemand andere Fahrgäste anpöbelt. Als dieser aufsteht und sich einem Fahrgast, der offensichtlich schwächer ist, nähert mischt sich A ein und fordert die Person auf sein Tun zu unterlassen. Jetzt kommt diese Person unter Flüchen und Drohungen langsam auf A zu. A greift zum Pfefferspray und drückt aus 2m Entfernung ab. Der Unruhestifter geht zu Boden, die Polizei kommt.

Frage: A darf Pfefferspray ja zur Abwehr von Tieren jederzeit (Ausnahmen bei Demos etc. sind bekannt) bei sich führen und darf dies in einer Notwehrsituation auch gegen Menschen einsetzen. Sind o.g. Fälle schon Notwehr nach §32 StGB und ein „gegenwärtiger Angriff“ oder hätte A warten müssen bis einer der beiden Jugendlichen z.B. ein Messer zieht oder der in der Bahn gegenüber A handgreiflich wird?

Gruss
K

Sind o.g. Fälle schon Notwehr nach §32 StGB und ein
„gegenwärtiger Angriff“

Ja.

Hallo

Frage: A darf Pfefferspray ja zur Abwehr von Tieren jederzeit
(Ausnahmen bei Demos etc. sind bekannt) bei sich führen und
darf dies in einer Notwehrsituation auch gegen Menschen
einsetzen.

In einer Notwehrsituation darf man die Waffe einsetzen, die zur Verfügung steht und zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf eines der geschützten Rechtsgüter erforderlich ist. Sogar illegale Waffen. (Das gibt dann allerdings anderweitigen Ärger.)

Außerdem gilt der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. Man braucht also auf den Einsatz einer (auch illegalen) Waffe nicht zu verzichten, weil man stattdessen etwa flüchten könnte.

Ja, man braucht gegebenenfalls nicht mal Rücksicht auf das jugendliche Alter eines Angreifers zu nehmen.

Ob es von Weisheit zeugt, das durchzuziehen, steht auf einem anderen Blatt. Ob es von Klugheit zeugt, stattdessen abzuwarten, bis man selber eine verpasst bekommt, allerdings ebenso.

Gruß
smalbop