Hallo Frank!
nicht absurd…
Doch!
sondern Rechtssprechung…
Nein!
Du stellst es nämlich so dar,als wenn der
§ 32 ein „Freibrief“ für alles wäre…
Frank, bitte: Lies meine Beiträge! Ich habe nirgendwo geschrieben, auch nicht indirekt, § 32 StGB sei ein Freibrief. Ich habe mich oft und lange genug mit § 32 StGB beschäftigt, um seine Grenzen zu kennen.
Dem ist aber nicht so…
Nein, aber gegen ein Argument zu wettern, dass ich nie gebracht habe, ist nicht förderlich.
Der Grat zwischen berechtigter „Notwehr“ und
„Körperverletzung“ ist ein äußerst schmaler (wie du in
zahlreichen BGH-Entscheidungen nachlesen kannst…)
Dafür brauche ich keine BGH-Entscheidung, sondern nur Menschenverstand. Das hat aber nichts mit deiner Behauptung zu tun.
Von daher halte ich Aussagen von dir (und anderen) hier man
können
„Bedenklos“ Pfefferspray (oder andere Waffen) einsetzen ohne
dafür belangt zu werden,schlichtweg für falsch.
So wurde es auch nicht gesagt. Es wurde nur gesagt, dass es nicht stimmt, wenn jemand sagt: Der Einsatz von Pfefferspray kann nicht durch Notwehr gerechtfertigt sein. Das ist grober Unfug, und er wird nicht dadurch wahrer, dass du dich darauf versteifst.
Es ist wirklich ärgerlich, dass du nicht bereit bist, deine Auffassung zu hinterfragen. Zumal du sie nicht beweisen kannst.
KEIN Gericht würde das so sehen, es ist Grundlagenswissen des ersten (!) Jurasemesters.
Levay