Hallo Drosophilchen,
beim (Ver)kauf eines Pferdes handelt es sich rein rechtlich um einen Sachgüter(ver)kauf.
Ich gehe davon aus, dass Du in dem Vertrag eine Ratenzahlung und, wie in solchen Ratenzahlungsverträgen üblich, einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hast. Der Käufer wird sich wohl im Besitz des Pferdes befinden, oder?
Im Prinzip hast Du zwei Möglichkeiten:
Du verlangst Erfüllung - d.h. Du verlangst die Zahlung der restlichen EUR 700,- zzgl. Zinsen seit Verzug. Das wär’s dann aber auch. Hierfür müsstest Du noch nicht einmal eine Mahnung schreiben, da der Käufer sich spätestens einen Monat nach Fristablauf in Verzug befand. Allerdings könnte ein letztes Mahnschreiben insoweit sinnvoll sein, als es Dir ggf. erlauben würde, herauszufinden, welchen Grund der Käufer für seine Weigerung zur Kaufpreiszahlung anführt.
Anschließend könntest Du ggf. einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen und - falls er nicht zahlt oder widerspricht - einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser - soweit der Käufer nicht fristgerecht widerspricht - würde wie einem rechtskräftigen Urteil gleichkommen. Sollte der Käufer widersprechen, so wird die Sache entweder ausgesetzt, oder, soweit in dem Mahnbescheid beantragt, an das zuständige Amtsgericht abgegeben.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Vertrag rückgängig und den entstandenen Schaden geltend zu machen. Parallel dazu könntest Du die Herausgabe des Pferdes verlangen.
Das Gesagte gilt aber nur dann, wenn Sie davon ausgehen können, dass der Käufer keine wirksamen Einwände geltend machen kann - etwa eine Kaufpreisminderung, weil Du ihm Details über das Pferd verschwiegen hast… .
Viele Grüße und viel Erfolg…
HK