Pferd auf Raten verkauft, Raten kommen nicht!

Hallo!

Ich habe vor 4 Jahren mein Pferd verkauft.
Wir vereinbarten eine Ratenzahlung! Man glaubt ja immer an das Gute im Menschen und ich sag nur: Einmal und nie wieder!!!

So zur Thematik zurück!
Die Raten sollten bis Dezember 2009 bezahlt sein. Wir haben 7.2012 und es sind immernoch 700€ offen!

Was kann ich tun? Darf ich Mahnungen selbst schreiben?
Ich habe einen Kaufvertrag, indem drin steht, dass das Pferd bis zur entgültigen Zahlung in meinem Besitz bleibt. Die Besitzurkunde habe ich auch.
Kann ich das Pferd zurückfordern und wenn ja, muss ich den bisherigen Preis zurückzahlen?

Ich danke im Voraus für eure Antworten!

Hallo, zuerst muss man Besitz und Eigentum trennen. Sie sind bis zur vollständigen Bezahlung weiter Eigentümer. Wenn eine Zahlung verstrichen ist kann/sollte man (selbst) eine Mahnung schreiben. Weil, falls eine zu lange Zeit verstreicht, dann kann eine Verjährung eintreten und man hat keine Rechte mehr. Erst nach zweimaliger ergebnisloser Mahnungen kann man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kann dann teuer für den Schuldner werden. Es kann aber auch vor der gerichtlichen Mahnung eine außergerichliche Einigung - mit einem Schlichter - getroffen werden. Zum gerichtlichen Mahnverfahren würde ich einen Anwalt hinzuziehen und der kann dann auch vorher schon abklären, ob Sie das Pferd zurückverlangen können und wieviel Sie zurückzahlen müssen.

Hallo drosophilchen, was vereinbart ist, hoffentlich schriftlich festgehalten, muss eingehalten werden. Bei Pferdehandel ist vielerorts noch der Handschlag üblich, das heißt der vereinbarte Preis ist ehrensache. Du wartest ja jetzt schon drei Jahre, das ist von dir eigentlich schon eine große Dummheit. Ich denke, du kennst den Menschen, der dir dein Pferd abgekauft hat und könntest ihn jederzeit ansprechen? Natürlich darfst du jederzeit eine Mahnung schreiben, ob das aber bei einem solchen Ehrabschneider aber was hilft, wage ich zu bezweifeln. Im schlimmsten Fall musst du zu einem Rechtsanwalt gehen; der kann dir dann genau im Vertragsrecht beraten. Also viel Glück und sei mal etwas selbstbewusster, das wird schon! Gruß Ingrid

Also Kaufvertrag und Urkunde sind schon mal sehr gut.
Was ist der Grund des bisherigen Stillhaltens?
Natürlich kann man selbst eine Mahnung aufsetzen.
Ganz normal und freudnlich auf den Kaufvertrag verweisen, auch auf den Rückstand, der damit vertragswidrig ist und dass man für den Fall, dass der Vertrag nicht bis dann und dann erfüllt wird (nachvollziehbare Frist setzen) den Vertrag rückabwickeln bzw. aufkündigen wird.

Das als Einschreiben oder per fax und dann abwarten.
Im Bedarfsfall noch mal nachsetzen.
Gruß AK

Hallo hier Güngör ,

leider muß ich dir sagen das ich mich mit so einer Thematik nicht auskenne , Verkauf habe ich angegeben , in form von Verkaufstraining , wie man ein Besserer Verkäufer werden kann , aber das ist schon eine Spezielle Frage , die ich dir leider nicht beantworten kann ,tut mir leid , das ich dir nicht helfen konnte.

MFG

Güngör

Hallo,
obwohl es ein tier ist, greift hier BGB. der „vertragsgegenstand“ ist bis zur vollständigen bezahlung dein eigentum.
du darfst und solltest sogar mahnen. erfolgen keine zahlungen ist dies eine vertragsverletzung und du kannst dein pferd zurückfordern. bereits gezahlte beträge mußt du rückerstatten, abzügl. entstandener aufwendungen.
viel glück
lg
hedi

Hallo!

Werde gleich heut ein Schreiben aufsetzen.
Darf ich Überziehungszinsen berechnen? Oder hätten die vertraglich festgelegt werden müssen?

LG Andrea

Hallo,
Überziehungszinsen nur wenn vertraglich vereinbart.
das schreiben sollte enthalten: „1. Mahnung“, genaue summe und fälligkeitsdatum für die zahlung.
viel erfolg
lg Hedi

Hallo, ich empfehle einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Kosten werden dem Schulder vom RA direkt angelastet.
Viel Erfolg
MB

Hallo, wirklich kenn ich mich nicht mit der Thematik Pferdeverkauf aus. Aber da es so im Kaufvertrag drinnsteht und die Besitzurkunde auch noch bei ihnen ist, können sie sich das Pferd auch zurück holen, aber wie das mit dem Geld ist kann ich leider nicht sagen und vorallem da es schon soooo lange zurück liegt.

Das sind ja nun schon fast 2 Jahre, vielleicht hätte man da schon ehr reagieren müssen, doch das weis ich nicht. Vielleicht sollte man das mal mit einem Juristen besprechen, oder einfach mit den Leuten reden, Hinfahren und so weiter, nicht das das Pferd gar nicht mehr da ist oder so.

Ich wünsche viel Glück dabei.

Gruß

Petra

Hallo Drosophilchen,

beim (Ver)kauf eines Pferdes handelt es sich rein rechtlich um einen Sachgüter(ver)kauf.

Ich gehe davon aus, dass Du in dem Vertrag eine Ratenzahlung und, wie in solchen Ratenzahlungsverträgen üblich, einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hast. Der Käufer wird sich wohl im Besitz des Pferdes befinden, oder?

Im Prinzip hast Du zwei Möglichkeiten:

Du verlangst Erfüllung - d.h. Du verlangst die Zahlung der restlichen EUR 700,- zzgl. Zinsen seit Verzug. Das wär’s dann aber auch. Hierfür müsstest Du noch nicht einmal eine Mahnung schreiben, da der Käufer sich spätestens einen Monat nach Fristablauf in Verzug befand. Allerdings könnte ein letztes Mahnschreiben insoweit sinnvoll sein, als es Dir ggf. erlauben würde, herauszufinden, welchen Grund der Käufer für seine Weigerung zur Kaufpreiszahlung anführt.

Anschließend könntest Du ggf. einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen und - falls er nicht zahlt oder widerspricht - einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser - soweit der Käufer nicht fristgerecht widerspricht - würde wie einem rechtskräftigen Urteil gleichkommen. Sollte der Käufer widersprechen, so wird die Sache entweder ausgesetzt, oder, soweit in dem Mahnbescheid beantragt, an das zuständige Amtsgericht abgegeben.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Vertrag rückgängig und den entstandenen Schaden geltend zu machen. Parallel dazu könntest Du die Herausgabe des Pferdes verlangen.

Das Gesagte gilt aber nur dann, wenn Sie davon ausgehen können, dass der Käufer keine wirksamen Einwände geltend machen kann - etwa eine Kaufpreisminderung, weil Du ihm Details über das Pferd verschwiegen hast… .

Viele Grüße und viel Erfolg…

HK

Hallo drosophilchen,

ich würde dir raten den vertrag und die jetzige Situation von einem Anwalt prüfen zu lassen, der dich beraten kann, was zu tun ist. Im Idealfall kannst du das über eine bestehende Rechtsschutzversicherung laufen lassen.
LG Eileen

Keine Ahnung, warum ich mit dieser Frage konfrontiert werde … Ich habe nur einen Hund!
MfG