Hallo,
hat jemand Erfahrung gemacht mit Fraßschaden durch Pferde? Wenn ein gegen Pensionsgeld bei einem privaten Stallvermieter auf der Weide steht und dort Bäume durch Annagen beschädigt, wer haftet dann dafür? Der Pferdebesitzer oder der Stallvermieter? Wer von beiden ist dafür zuständig, die Bäume einzuzäunen und gegen Verbiss zu sichern? Konnte mir bisher noch keiner persönliche Erlebnisse berichten.
Danke im Voraus!
Mumpfinella
Hi,
was ist denn vertraglich geregelt? In den Pensionsverträgen, die ich bisher abgeschlossen habe, war es immer so, daß ich für Schäden die mein Pferd an der Anlage angerichtet hätte gerade stehen mußte (bzw. die Pferdehaftpflicht), umgekehrt hätte der Vermieter für Schäden an meinem Pferd gehaftet.
Gruß
Tina
Hallo,
obliegt demjenigen, der das Pferd annimmt nicht auch eine „Aufsichtspflicht“? Steht aber sicher auch im Vertrag.
Cu Rene
Hallo,
hat jemand Erfahrung gemacht mit Fraßschaden durch Pferde?
Wenn ein gegen Pensionsgeld bei einem privaten Stallvermieter
auf der Weide steht und dort Bäume durch Annagen beschädigt,
wer haftet dann dafür? Der Pferdebesitzer oder der
Stallvermieter? Wer von beiden ist dafür zuständig, die Bäume
einzuzäunen und gegen Verbiss zu sichern? Konnte mir bisher
noch keiner persönliche Erlebnisse berichten.
IMHO ist das ein natürliches Verhalten eines Pferdes. Das knabbert gern auch mal an Holz.
Kein Pferdebesitzer kann das einem Pferd „abgewöhnen“ oder hat Einfluß.
Man könnte meinen, daß der Weidebesitzer seine deshalb Bäume schützen müßte.
Gruß:
Manni
Guten Abend,
scheinbar recht kompliziert. Wenn ein konkreter Fall dahinter steht wende Dich mal hierhin:
http://www.rechtsanwalt-in-muenster.de/pferde/haftun…
„…3.3.4 Reiter
3.3.5 Pensionspferdewirt
Für ihn gilt grundsätzlich gleiches, wie für den Reiter (s.o.). Hier haftet jedoch i.d.R. der Halter nicht gem. § 833 BGB gegenüber dem Pensionspferdewirt. Aus dem Pensionsvertrag werden sich allerdings im Regelfall für den Pferdepensionswirt noch weitergehende Pflichten ergeben, woraus eine Haftung sogar gegenüber dem Pferdehalter entstehen kann…“
Gruß
Markoliner
Hi,
das ist ziemlich kompliziert: Wenn ich mein Pferd auf die betriebseigene Koppel führe und es bricht aus, dann haftet für evtl. Schäden beispielsweise meine Pferdehaftpflicht. Führt aber jetzt ein Angehöriger des Betriebs das Tier auf die Koppel, dann haftet die Betriebshaftpflicht des Vereins für die von meinem Pferd angerichteten Schäden.
So hat es mir jedenfalls mein Versicherer erklärt.
Deshalb kommt es auch darauf an, was im Vertrag steht. Einen Zaun, den mein Pferd beschädigte, mußte ich reparieren, weil eben im Vertrag stand, daß ich für die von meinem Hottehü angerichteten Schäden aufzukommen habe.
Gruß
Tina
Hallo,
super, vielen Dank für die vielen Hinweise! Die Rechtsanwalts-Seite hat mir schon sehr weitergeholfen!
Gruß
Mumpfinella
Hallo,
aus meiner Sicht trägt der Vermieter die Verantwortung für die Umzäunung. Eine Haftung des Einstellers sehe ich nicht. Es liegt nun mal in der Natur der Pferde, Holz anzufressen, zu knabbern. Das sollte ein Stallbetreiber wissen.
Wenn die Koppel zum Einstellervertrag gehört, so ist das Risiko beim Stallbetreiber zu sehen.
Viele Grüße
Andrea