Hallo,
eine etwa große 2000 m² große Wiese zwischen 2 Häusern wurde für die Unterbringung von 2 Pferden für 6 Wochen genutzt.
In dieser Zeit zerstörten die beiden Pferde einen etwa 60 Meter langen Zaun auf 20 Meter länge.
Die Besitzerin der Pferde hat nicht auf den Wunsch der Nachbarn reagiert diesen Fall Ihrer Versicherung zu melden.
Wie kann man gegen so jemanden vorgehen und was muss man tun?
Danke!
Sebastian
Wie kann man gegen so jemanden vorgehen und was muss man tun?
Der Besitzer der Pferde ist haftpflichtig, ob er versichert ist oder nicht. Also Forderung stellen und wenn der Pferdebesitzer nicht reagiert, Anwalt einschalten.
Danke,
heißt das Kosenvoranschlag schicke oder Rechnung schicken?
Anzeige erstatten?
Grüße
Sebastian
Wie kann man gegen so jemanden vorgehen und was muss man tun?
Der Besitzer der Pferde ist haftpflichtig, ob er versichert
ist oder nicht. Also Forderung stellen und wenn der
Pferdebesitzer nicht reagiert, Anwalt einschalten.
heißt das Kosenvoranschlag schicke oder Rechnung schicken?
Ja, so was. Eben zum Ersatz des Schadens auffordern.
Anzeige erstatten?
Das bringt überhaupt nichts, nicht nur, weil hier keine Straftat vorliegt.
Levay
Hi,
wurde gemacht, aber nicht an die Versicherung weitergeleitet.
Was tun?
Gruß
Sebastian
Hi,
wurde gemacht, aber nicht an die Versicherung weitergeleitet.
Was tun?
Da natürlich keineswegs die Haftpflicht erlischt wenn jemand keine Versicherung hat, bzw. den Schaden
nicht meldet, muß der Pferdehalter wohl den Schaden selbst beheben.
Wenn er das offensichtlich auch nicht will wird der geschädigte nicht umhinkommen und wie schon
geschrieben wurde: Anwalt beauftragen der gegebenenfalls eine Klage einbringt.
OL
Danke!
Also Strafanzeige bei der Polizei reicht nicht.
Es muss ein kostenintensiver Anwalt her?
Grüße
Sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
heißt das Kosenvoranschlag schicke oder Rechnung schicken?
Rechnung schicken und Ersatz verlangen.
Anzeige erstatten?
Wozu, was ist hier strafrechtlich relevant ? m.E. gar nichts.
wurde gemacht, aber nicht an die Versicherung weitergeleitet.
Das kann Dir egal sein. Der Pferdebesitzer ist Dir schadensersatzpflichtig, ob er versichert ist oder den Schaden gemeldet hat, kann Dir egal sein.
Was tun?
Anwalt einschalten.
Also Strafanzeige bei der Polizei reicht nicht.
Es hat keine Stratat gegeben.
Es muss ein kostenintensiver Anwalt her?
Den zahlt evt. der Schädiger.
Bei einem Streitwert bis zu 5000 Euro kann Klage auch ohne Anwalt erhoben werden.
Levay
Was ich nicht verstehe
Wenn es sich nicht um eine Straftat/Delikt handelt,
wie kann ich dann Klage erheben?
Grüße und Danke Sebastian
Wenn es sich nicht um eine Straftat/Delikt handelt,
wie kann ich dann Klage erheben?
Schon mal was von Zivilklage gehört ? Bei Straftaten kannst Du gar keine Klage erheben, das obliegt dem Staatsanwalt.
OK, Danke!
Also wie gehe ich bei so etwas vor?
OK, Danke!
Also wie gehe ich bei so etwas vor?
Hallo,
ich gehe mal davon aus, das „ich“ heisst „man“…
Der Geschädigte fordert den Halter der Pferde zur Zahlung auf (mit Kostenvoranschlag oder Rechnung) und setzt eine Zahlungsfrist. Üblicherweise mahnt er dann noch einmal und erhebt Klage. Das kann er - wenn er sich das zutraut und die Arbeit investieren will - selber tun oder er bedient sich der üblichen Dienstleister (vulgo Rechtsanwalt).
Chrissie
Zwei Varianten
Hallo,
wenn man es nicht selbst machen kann, dann zwei Varianten
Variante I
Man gehe zum Rechtsanwalt und beauftragt disen damit.
Varinate II
Man gehe zu Geschäftsstelle des Amtsgerichtes und lässt sich hier beraten und unterstützen.
Christian
Anmerkung am Rande
Hallo Sebastian,
2000qm für 2 Pferde (oder waren es Ponys?) reichen bei weitem keine 6 Wochen zur Ernährung. Da wundert es nicht, daß der Zaun dran glauben mußte. Der Zaun wird nicht sehr solide gewesen sein, sonst hätte er besser gehalten.
Und an der Stelle sollte man darüber nachdenken, daß man evtl. nur den Zeitwert zugesprochen bekommt, der bei älteren, einfachen Zäunen sehr gering sein kann.
Natürlich sollte der Verantwortliche den Schaden begleichen, aber für den Geschädigten stellt sich u.U. die Frage, ob sich der Aufwand einer Klage lohnt oder ob es nicht einen anderen Weg gibt mit der Situation klar zu kommen.
Falls die Pferde nochmal auf dem Grundstück grasen, sollte man zwischen Pferd und Zaun eine einfache Elektrolitze spannen.
Gruß Steffi