Wir sind am Donnerstag von der Plozei angehalten worden, weil unser Pferdanhänger mit 2 Pferden um ca. 48% überladen war.
Das Zugauto welches wir uns geliehen hatten, durfte nur 1.100kg
ziehen und wir hatten ca. 1540 kg geladen.
Welche Strafe kommt auf uns zu und warum wird lt.Polizei auch der Halter des Fahrzeuges verwarnt.
Hi Jaclyn,
ziehen und wir hatten ca. 1540 kg geladen.
Welche Strafe kommt auf uns zu und warum wird lt.Polizei auch
der Halter des Fahrzeuges verwarnt.
da habt ihr aber Glück gehabt, das die euch überhaupt haben weiterfahren lassen. Meist heißt es in solchen Fällen, das eine Weiterfahrt nur mit einem dafür geeigneten Zugfahrzeug möglich ist.
Die genaue Strafe dafür kenne ich nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, das der Halter mit verwarnt wird. Es sei denn, er wusste von eurem Tun. Dann wäre er verpflichtet gewesen, euch an der Fahrt zu hindern.
Grüßle
Frank K.
also wir durften nicht mehr weiterfahren, sondern wurden
stillgelegt und mußten uns ein anderes Fahrzeug besorgen.
Aber die Polizei hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Halter mit verwarnt wird.
Gruß Heike
Hallo Jaclyn,
Wir sind am Donnerstag von der Plozei angehalten worden, weil
unser Pferdanhänger mit 2 Pferden um ca. 48% überladen war.
Das Zugauto welches wir uns geliehen hatten, durfte nur
1.100kg
ziehen und wir hatten ca. 1540 kg geladen.
Heftig. Das wird richtig teuer… wenn ich mich an meine Anhänger-Aktionen erinnere, muß ich froh sein, nicht erwischt worden zu sein… Die Polizei ist in den letzten JAhren in diesen Dingen (Anhängelast) sehr streng geworden. Bei einer Prüfung auf der FAhrt zu Rock-am-Ring konnte ich froh sein die Wiegekarten dabei zu haben…
Welche Strafe kommt auf uns zu und
Das kostet 125€ und der Fahrer soiwe der Halter bekommen drei Rabattpunkte in „Bad Flens“ !!!
Hier: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php
warum wird lt.Polizei auch
der Halter des Fahrzeuges verwarnt.
Das steht hier: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/par_03.php
Laßt Euch das eine Lehre sein und schaut nächstes Mal in die Fahrzeug-Papiere. Einspruch werdet Ihr nicht erheben können. Dem Halter würde ich die 125€ nicht erstatten. Auch er hat eine Sorgfaltspflicht… so hart wie es klingt…
Eine Frage bitte: Welches Zugfahrzeug hattet Ihr ?? Würde mcih interessieren… auch per Privat-Mail…
gruß
dennis