N’Abend,
als ich letztens auf der Straße mal wieder ein Pferdefuhrwerk fahren sah, schoss mir die Frage durch den Kopf, wo solch ein Vehikel überall verkehren darf. Zählt es grundsätzlich als Kraftfahrzeug? Wohl kaum? Aber dann dürfte es ja auf Fußwegen und in Fußgängerzonen fahren? Außer dass die Pferde zu Fuß gehen, rollt ja der Rest wohl doch auf Rädern. Käme das einem Menschen mit Handfahrzeug gleich? Dann dürfte es ja auch fahren, wo Verbot für Fahrzeuge aller Art herrscht…
Wer weiß was?
MfG Marius