als ich letztens auf der Straße mal wieder ein Pferdefuhrwerk fahren sah, schoss mir die Frage durch den Kopf, wo solch ein Vehikel überall verkehren darf. Zählt es grundsätzlich als Kraftfahrzeug? Wohl kaum? Aber dann dürfte es ja auf Fußwegen und in Fußgängerzonen fahren? Außer dass die Pferde zu Fuß gehen, rollt ja der Rest wohl doch auf Rädern. Käme das einem Menschen mit Handfahrzeug gleich? Dann dürfte es ja auch fahren, wo Verbot für Fahrzeuge aller Art herrscht…
Pferdefuhrwerk
wo solch ein Vehikel überall verkehren darf. Zählt es grundsätzlich als
Kraftfahrzeug?
In §2 der StVO steht, daß Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, nicht etwa Kraft fahrzeuge! Keine Fahrzeuge im Sinne der StVO sind z.B. Tretroller.
Für Haus- und Stalltiere gilt außerdem §28 StVO und noch ein paar andere Regeln.
hallo,
das pferdefuhrwerk ist ein fahrzeug, und darf überall dort nicht fahren, wo fahrzeuge nicht zugelassen sind.
sind kraftfahrzeuge nicht erlaubt können natürlich fahrzeuge einfahren.
also fussgängerzone- keine fahrzeuge/ kfz also auch kein pferdefuhrwerk.