Pferdefuhrwerk in Fußgängerzone

N’Abend,

als ich letztens auf der Straße mal wieder ein Pferdefuhrwerk fahren sah, schoss mir die Frage durch den Kopf, wo solch ein Vehikel überall verkehren darf. Zählt es grundsätzlich als Kraftfahrzeug? Wohl kaum? Aber dann dürfte es ja auf Fußwegen und in Fußgängerzonen fahren? Außer dass die Pferde zu Fuß gehen, rollt ja der Rest wohl doch auf Rädern. Käme das einem Menschen mit Handfahrzeug gleich? Dann dürfte es ja auch fahren, wo Verbot für Fahrzeuge aller Art herrscht…

Wer weiß was?

MfG Marius

Hallo,

Wenn Du ein " Gespann " nutzen wilst, wäre die Ortsverwaltung das 1. Ziel.

Die allgemeine Verwirklichung je nach Weg bliebe dort zu klären.

mfg

nutzlos

Versteh ich jetzt nicht…
Fuhrwerke brauchen eine Genehmigung mit Streckenvorgabe?Was Neues?
Grüße

Hallo,

Pferdefuhrwerk
wo solch ein Vehikel überall verkehren darf. Zählt es grundsätzlich als
Kraftfahrzeug?

In §2 der StVO steht, daß Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, nicht etwa Kraft fahrzeuge! Keine Fahrzeuge im Sinne der StVO sind z.B. Tretroller.
Für Haus- und Stalltiere gilt außerdem §28 StVO und noch ein paar andere Regeln.

Cu Rene

Hallo,
vermutlich wollte er sagen, daß man für alles eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann.

Cu Rene

Hallo,

Hallo,

vermutlich wollte er sagen, daß man für alles eine
Ausnahmegenehmigung bekommen kann.

Der Gedankenfortsatz war schon richtig.

Wenn man in der Fußgängerzone auch nicht Radeln dürfte, dann muss es für das Fuhrwerk ja eine Ausnahme geben.

Cu Rene

mfg

nutzlos

hallo,
das pferdefuhrwerk ist ein fahrzeug, und darf überall dort nicht fahren, wo fahrzeuge nicht zugelassen sind.
sind kraftfahrzeuge nicht erlaubt können natürlich fahrzeuge einfahren.

also fussgängerzone- keine fahrzeuge/ kfz also auch kein pferdefuhrwerk.

hauptmann