Was ist bei einer Haltergemeinschaftsgründung zu beachten.Muss man diese den örtlichen Behörden mitteilen ?
Danke im Voraus
tschaka 92
Da bin ich überfragt, ich könnte mir vorstellen, dass man der Tierseuchenkasse die Haltung von Pferden mitteilen muß, auch wenn es sich um eine private Haltung handelt. Um sicher zu gehen kann man bei dem Kreisveterinäramt anrufen und bei der Stadt, die werden einem sicher Auskunft geben können. Ansonsten sollte man untereinander einen Vertrag aufsetzen, dass ist bei Haltergemeinschaften immer sinnvoll. Inhalt des Vertrages z.B.wer ist für welche Sachen zuständig, Versicherungen der Anlage, wer pachtet oder wem gehört der Stall, wer kümmert sich um Bereitstellung von Futter, regelmäßige Versorgung der Pferde und Fütterung, Pflege der Anlage usw.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Vielleicht kann auch die FN in Warendorf oder ein Landesverband weiterhelfen.
Falls an der geplanten Stelle vorher keine Pferde gehalten wurden, explicit mehrere, sollte man der unteren Landschaftsbehörde von der Neuexistenz eine formlose Mitteilung machen. Das hilft nach meiner Erfahrung, wenn neue Reitwege geplant werden (man wird dann ebenfalls gefragt, wo und wie und so weiter). Allerdings kann man damit auch hübsch daneben greifen, wenn der zuständige Beamte ein ganz genauer ist. Er könnte dann bestimmte Auflagen erteilen, die von der Wegführung bis zur Paddockplanung gehen. Also: erst mal dort, wo man die Reitmarken kauft gucken, was da so für Menschen sitzen. Die kann man, wenn sie nett sind, auch unverbindlich um Rat fragen.
Zur Haltergemeinschaft selbst:
Falls das Gelände für die Haltergemeinschaft gepachtet wird, denkt daran, dass Weiden , Platz und Gebäude instand gehalten werden müssen. Wer fährt den Trecker, bildlich gesprochen.
Der Pachtvertrag wird für gewöhnlich mit einem der Halter abgeschlossen, der trägt dann im Fall der Fälle auch das Risiko für die Pacht allein. Legt also jeden Monat etwas Geld auf die hohe Kante als Reserve, wenn einer abspringt.
Das liebe Geld: bedenkt, dass Ihr im Sommer Futter kaufen müsst, wenn euch die Kosten nicht wurscht sind, also auch dafür schon vorher einen Topf schaffen. Das Konto für solche Töpfe sollte von einer Bank als Gemeinschaftskonto geführt werden, das auch immer zwei unterschriften braucht. Klingt alles schrecklich geschäftsmäßig, hat sich aber vor allem bei unstimmigkeiten bewährt.
Vertragen kommt mit Vertrag!!! Also alles schön schriflich festlegen. Wenn man über Zweck und Regeln brütet, fallen einem (oder allen) oft Dinge ein, an die sonst keiner denkt und die später zu Reibereien führen.
Eigene Erfahrung. Bedenkt bitte, dass alles etwas kostet. Entweder Geld oder Zeit/Arbeit. Die sollte tatsächlich im einzelnen geregelt werden: also ein Schlüssel wie die Pacht/ Instandhaltung/ Einstreu- und Futterlager sowie Verbrauch abgerechnet werden.
Wie groß solche Lager sein müssen , darüber gibt es massig Literatur oder bei anderen Ställen fragen, die ähnliche Pferde haben, wie Ihr.
Ein detaillierter Arbeitsplan, ob Wochentäglich oder mit einem großen Jahresplaner ist egal, nur VERBINDLICH muß er sein. Verläßlichkeit, d.h. Kommunikation, falls man vom Plan abweichen muß, sind unbedingt erforderlich. Daran scheitern übrigens Haltergemeinschaften oft.
Versucht haben wir auch regelmäßige Trffen, um auftretende Probleme kurzfristig zu erkennen und zu lösen. Leider hat das nur wenige Male funktioniert, da alle Damen und Herren auch Beruf und Familie hatten.
Der Zeitaufwand einer Haltergemeinschft darf nicht unterschätzt werden. Aufgaben wie Paddocks abäppeln, evtl. sogar die Wiesen, wenn nur wenige vorhanden sind, Wasser schleppen, Anlage fegen, Platz glätten usw. sind zeitaufwändig und nerven bei schlechten Wetter ziemlich bald. Bei uns hat es knapp 2 Jahre gedauert, bis alle wieder in Pensionsställe geflüchtet sind. Wir waren 9 Pferde und 7 Menschen.
Viel Glück
Was ist bei einer Haltergemeinschaftsgründung zu
beachten.Muss man diese den örtlichen Behörden mitteilen ?
Danke im Voraus
tschaka 92
Was ist bei einer Haltergemeinschaftsgründung zu
beachten.Muss man diese den örtlichen Behörden mitteilen ?
Danke im Voraus
tschaka 92
Hallo
Ich selbst bin in einer Haltergemeinschaft, wo der Bauer sein Grundstück verpachtet hat.
Es geht also von Landwirtschaft zu privat. Wenn man ein eigenes Grundstück besitzt, sollte man auf jeden Fall über Bürgermeisteramt oder ähnlichem die Erlaubnis einholen. Es gibt für Grundstücke unterschiedliche Bestimmungen zwecks der Nutzung.
Ich dürfte auf meinen Grundstück z. B. kein festes Gebäude(Holzhaus) bauen. Mit der Lagerung von Mist ist wegen der Grund -wasserverordnung auch einiges zu beachten.
Hoffe Dir einige Infos gegeben zu haben Gruß Gabriele
Was ist bei einer Haltergemeinschaftsgründung zu
beachten.Muss man diese den örtlichen Behörden mitteilen ?
Danke im Voraus
tschaka 92
Hallo!
Das ist aber ein umfassendes Themenfeld…
Ganz abgesehen von den Regelungen und Absprachen zwischen den beteiligten Pferdehaltern (die ich zumindest in den wichtigen Grundzügen schriftlich festhalten würde) muss zumindest bei uns in NRW jede Pferdehaltung dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden. Das soll dazu dienen, dass im Fall einer ansteckenden Krankheit die Veterinärämter sofort einen Überblick haben, wo im Umkreis noch Pferde stehen.
Ob weitere Stellen von Bedeutung sind, hängt vom Vorhaben ab: evtl. sind Baugenehmigungen (Stall, Platz) oder eine Anmeldung als landwirtschaftliches Unternehmen (bei Flächenpacht oder Kauf) nötig.
Aber für ganz wichtig halte ich die anfangs angesprochenen Absprachen untereinander. Wer ist für was zuständig, wie werden Kosten und anfallende Arbeiten aufgeteilt, was ist, wenn einer nicht kann (Krankheit, Urlaub), was wenn einer aussteigt?
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
LG
Susanne
Was ist bei einer Haltergemeinschaftsgründung zu
beachten.Muss man diese den örtlichen Behörden mitteilen ?
Danke im Voraus
tschaka 92
- Rechtliche Form und die Eintragung im Handelsregister
Grundsätzlich bedarf die Pferdehaltung keiner Genehmigung. Wenn zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen gemeinschaftlich Pferde halten, dann ist dies zunächst eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts). Die Gründung einer GbR kann formlos, durch gegenseitige Absprache entstehen, eine Eintragung im Handelsregister ist nicht notwendig. Jedes Mitglied der GbR haftet selbsschuldnerisch und solidarisch.
Bei der GbR ist insbesondere die Frage der Haftung problematisch. Aber es gibt ja auch andere Formen. Besonders häufig im Pferdesport ist die Form des eingetragenen Vereins
Um ein Urteil abzugeben ist Deine Anfrage zu allgemein. Was ist das Ziel und der Zweck der Haltergemeinschaft? Ist es erforderlich Investitionen zu finanzieren? Soll die Haltergemeinschaft Dienstleistungen gegen Berechnung, evtl. sogar mit dem Ziel Geweinne zu erzielen, erbringen? Ist die Haltergemeinschaft Verbraucher oder Steuerschuldner im umsatzsteuerlichen Sinne? - Meldepflicht unabhängig von der rechtlichen Form
Eine Meldepflicht könnte sich ergeben, wenn die für eine Gewerbe erforderlichen Kriterien erfüllt sind: es muss sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, auf eigene Rechnung, auf eigene Verantwortung, auf Dauer und mit der Absicht Gewinn zu erzieln, gegeben sein.
Ist die Gemeinschaft also Verbraucher oder Steuerschuldner im umsatzsteuerlichen Sinne? Als Steuerschuldner ist sie Gewerbetreibender!
Ein Beispiel für die Abgrenzung der GbR zum Gewerbe:1. zwei oder mehr Personen gründen gemeinsam eine WG (Wohngemeinschaft),es handelt sich um eine GbR, also eine Verbrauchergemeinschaft.2. eine Wohngemeinschaft kann aber auch mit umfangreichen Service (Betreuung) bis hin zum Hotel verbunden sein,es dürfte sich um ein Gewerbe handeln, das auch unterschiedliche Unternehmensformen haben kann.Dies gilt auch für die Haltergemeinschaft von Pferden. Handelt es sich also bei der geplanten Pferdehaltergemeinschaft um eine WG oder um ein Hotel für Pferde?
Ein Gewerbe muss bei der zuständigen Kommunalverwaltung angezeigt werden und führt zur Steuerpflicht bei allen releveanten Steuerarten.
Eine Besonderheit ist die Buchführungspflicht. Sie ist in der AO (Abgabenordnung) geregelt und kann bei allen Formen/Kriterien auftreten - ab bestimmten Volumina auch bei der GbR.
3.Bei der Haltung von Pferden ist ausserdem folgendes zu beachten:
Tierseuchenkasse- der Halter muss jedes Pferd melden. Die Haltergemeinschaft sollte also den Eigentümer verpflichten die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse (Landratsamt)nachzuweisen.
Haftpflichtversicherung - es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Haftpflichtversicherung. Sie sollte aber grundsätzlich abgeschlossen werden, besonders bei gemeinschaftlicher Pferdehaltung und insbesondere bei einer GbR (wegen der solidearischen Haftung).
Unfallversicherung - häufig wird durch den Eigentümer eines Pferdes und einen Mitreiter ein Vertrag abgeschlossen, der die Nutzung und die Kosten aufteilt, als eine Art Mini-GbR. Mit einem solchen Vertrag soll der Abschluss einer Unfallversicherung für den Mitreiter umgangen werden.
Hintergrund: beim Eigentümer werden die Kosten der ärztlichen Behandlung von dessen Krankenkasse übernommen.Dies gilt auch für den Mitreiter, aber dessen Krankenkasse kann beim Pferdeeigentümer Regreß nehmen. Vorsicht, im Zweifelsfall werden derartige Verträge von den Gerichten nicht anerkannt.
Ist es Euer Grundstück , oder pachtet ihr das?
Wo wird der Mist entsorgt?
Ist dadurch Das Grundwasser gefährdet?
Das sind auch sachen an die ihr denken müsst.
Genau auf deine Frage kann ich dir leider nicht antworten.
Diese Frage kam bei uns leider nicht auf, weil auf dem Grundstück vorher schon Pferde gestanden haben und wir einen Bauern hatten der den Mist wöchentlich weggefahren hat.
Was ist bei einer Haltergemeinschaftsgründung zu
beachten.Muss man diese den örtlichen Behörden mitteilen ?
Danke im Voraus
tschaka 92
Wenn Du einfach nur mit anderen privat deine Pferde halten willst muss es nicht gemeldet werden, du solltest die Pferde aber bei der tierseuchenkasse in Münster anmelden. Das ist Pflicht.