Hallo!
Mich würde mal interessieren, wie die Rechtslage in solchem Falle wäre:
Angenommen es wurde ein Pferd von einem Händler gekauft. Proberitt und Ankaufsuntersuchung setze ich voraus!
Nach einiger Zeit stellt sich heraus, daß die ganze „Chemie“ zwischen Pferd und Reiter wohl nicht stimmt und der Reiter mit dem gekauften Pferd nicht zurecht kommt, die verschiedenen Situationen sogar gefährlich werden.
Der Reiter versucht es noch mit Pferdetrainern und gibt schließlich nach ein paar Monaten auf, weil keine Besserung in Sicht ist.
Müßte der Händler in so einem Fall das Pferd zurück nehmen, wenn im Kaufvertrag folgendes stünde:
„Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder sonstige Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes, auch nicht dafür, daß das Pferd eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält.
Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr nach Ablieferun des Pferdes.“
Bin gespannt auf eure Antworten und bedanke mich vorweg schon mal!
liebe Grüße, Jessy