Pferdekauf

Guten morgen,
folgendes hat sich zugetragen.
Ein absoluter Pferdelaie kaufte sich auf anraten einer staatl. gepr. Pferdewirtin im November 2006 eine 15j. Stute. Sie riet ihm von einer Ankaufsuntersuchung aus inzwischen unerfindlichen Gründen ab. Der Pferdelaie hatte keine Ahnung was das ist und verlies sich voll und ganz auf die Aussagen der Frau und kaufte die Stute für 1800€.
Nun stand das Pferd 3 Monate in ihrer Obhut und sollte von ihr so gepflegt werden daß sie normalen reitbelastungen stand hält, während er in die Nähe umzog und dadurch wenig Zeit für das Tier hatte.
Als er im Februar diesen Jahres das Tier zu sich holte, war sie gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr reitbar.
Nun muss die Stute abgegeben werden da sie auf lange Zeit(ca. 5 Monate) nicht mehr reitbar ist.
Kann der Pferdelaie die Pferdewirtin in irgendeiner Form haftbar machen für den Schaden der zwischen dem Ankaufs und Verkaufspreis entstanden ist?

MfG
Steffen

Hi,
wenn ein offizieller Beratervertrag besteht, ist der Berater auch für die Beratungsqualität verantwortlich.
Wenn nur eine kostenlose, private und allgemeine Meinung eingeholt wurde, ist diese nicht verbindlich zu sehen.

Es geht im beschriebenen Fall scheinbar hauptsächlich um die „Reitbarkeit“.
Da das Tier nicht dauerhaft reitbar sein wird, liegt also kein „nicht behebbarer Fehler“ vor, sondern nur um einen temporären.
Der entsehende Schaden erstreckt sich somit nur auf diesen Zeitbereich und die Zusatzaufwenungen.

aber:
15 Jahre sind für ein Pferd kein jugendliches Alter mehr.
Das wäre als wenn ich mir einen 15 Jahre alten Wagen kaufen würde.
Mit Reparaturen und recht kurzer Restnutzungszeit muss schon beim Kauf (auch ohne vorherige Untersuchung) gerechnet werden.

Die Hauptverantwortung für die Kaufentscheidung kann nicht auf andere abgewälzt werden, wenn es schief geht.
Man sollte sich immer vorher allgemein informieren… z.B. Lebenerwartung/Haltbarkeit von Gegenständen/Tieren.
Ein älteres Tier kann natürlich auch öfters krank werden als ein junges.
Es ist ähnlich wie bei Menschen. Im Alter kommen die Gebrechen und eventuell die Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit.

Der Verkauf ist nicht zwingend notwendig. Deshalb wird es wohl Probleme bei der Forderung eines Differenzbetrages geben.
Einfacher wird es wohl werden, wenn man die Honorarkosten und Pflegearbeiten der Pferdewirtin erstattet haben möchte.
Der Rat zum Kauf KÖNNTE in Absicht erteilt worde sein, einen eigenen Vorteil durch den Kauf zu erhalten.
Ohne Kauf des kranken Tieres wären keine Einnahmen entstanden.

m.E. nach sollte die Pferdewirtin die erhaltenen Gelder zurückzahlen und die Aufwendungen bis zur Wiederherstellung des Tieres tragen.
Der „nutzungsfreie Zeitraum“ sollte in der Höhe getragen werden, wie ein „Mietpferd“ kostet
Dieses eresetzt den nachweislich entstandenen Schaden.

Gruß
BJ